Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IH.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Maßregeln  zur  Anwendung  gelangten,  würde  entweder  das  Ergebniß  der
Steuer  unerheblich  sein  oder  würden  die  Besitzer  entmuthigt  und  von  der
Bornahme  von  Verbesserungen  abgehalten  werden.
Uebrigens  muß  man  auch  in  Betracht  ziehen,  daß  es  eine  Forderung  der
Gerechtigkeit  ist,  die  Besitzer,  welche  aus  einer  Werthsteigerung,  deren  Verdienst
sie  sich  nicht  zuschreiben  können,  keinen  Vortheil  zieheil  sollen,  auch  nicht  durch
unverschuldete  Werthverminderungen  leiden  zu  lassen.  So  würde  denn  der
Staat  die  Eigenthümer  der  in  verfallenden  Städten,  verlassenen  Bergwerksdistricten
  und  entvölkerten  Landstrichen  gelegenen  Realitäten  für  die  ihnen  aus
den  traurigen  Verhältnissen  dieser  Gegenden  erwachsenden  Nachtheile  zu  entschädigen ­
  haben.  Endlich  wolle  man  bedenken,  welche  Betrügereien,  Bestechungen
und  Parteilichkeiten  vorkommen  würden,  wenn  der  Staat  den  gesamten  Grund
und  Boden  eines  Landes  in  eigene  Bewirtschaftung  nehmen  oder  denselben
parcelliren  und  je  nach  den  Verhältnissen  der  Einzelnen  in  verschiedenem  Umfang ­
  an  verschiedene  Personen  verpachten  würde.
            
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