Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

1. Kap. Die Einnahmen und Ausgaben des Staates. 
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sich bringt, die verschiedenen vom Staate erfüllten Aufgaben und geübten 
Thätigkeiten genau ins Auge fasten und wohl unterscheiden. 
3. Die Kosten der Staatsverwaltung können auf dreierlei Weise auf 
gebracht werden: durch die Auflegung von Dienstleistungen, durch diejenige 
von Steuern und durch die Erträgnisse verschiedenartigen, im Staatsbesitze 
befindlichen Eigenthums. Tie erstere Art der Inanspruchnahme der Unterthanen 
kommt in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika wenig in 
Betracht. Es ist in diesen Ländern nur der Geschworenendienst von einer 
hervorragenden Bedeutung. Dagegen braucht nur an die Militärpflicht erinnert 
ZU werden, wie sie in den meisten Staaten des europäischen Continents besteht, 
damit man sich einen Begriff davon machen könne, von welcher Wichtigkeit die 
in gewissen Ländern geforderten persönlichen Dienstleistungen sind. Das Steuer 
system hat sich in den letzten Jahrhunderten in wahrhaft großartiger Weise ent 
wickelt. Die dritte Art von Einnahmequellen ist in der Gegenwart, wenn sie 
auch in einzelnen Ländern, z. B. in Preußen, noch immer eine gewisse Be 
deutung besitzt, im allgemeinen verhältnißmäßig geringfügig. Die infolge von 
Kriegen, öffentlichen Kalamitäten u. s. w. vielfach vorgekommene Veräußerung 
von Staatsgut hat dessen Umfang und Erträgnisse sehr vermindert, und die 
Veräußerung solcher Güter sowie die Contrahirung von Schulden ergänzen 
die dauernden Quellen des Staatseinkommens, bilden aber ihrer Natur 
nach nur vorübergehende Einnahmequellen. Dieselben bedingen jedoch selbst 
verständlich eine Verminderung des dauernden Einkommens bezw. infolge 
der erwachsenden Verpflichtung zur Zinsenzahlung eine Vermehrung der zu 
künftigen Ausgaben. 
Uebrigens brauchen die Zahlungen der Einzelnen an den Staat nicht 
vothwendigerweise in Geld entrichtet zu werden, sondern können auch in 
Ņaturalien erfolgen, und dieser Modus der Leistung ist oftmals sogar vor 
zuziehen. Auch gibt es Leistungen gemischter Natur, die sich halb als 
Zahlung, halb als Dienstleistung darstellen, so z. B. die Einquartierung 
von Militär. 
^ 4. Wenn auch die Art und Weise der Aufbringung des durch die 
Staatsverwaltung erwachsenden Aufwandes je nach den Zeiten und nach den 
^krhältniffen der einzelnen Länder sehr verschieden ist, so müssen sich doch die 
Regierungen stets eines vor Augen halten: sie dürfen den Unterthanen nicht 
ichwere Lasten auferlegen und nicht Ausgaben machen, die entweder nicht dem 
allgemeinen Besten dienen oder doch zu dem Nationalvermögen des Landes 
uicht im Verhältniß stehen. Es gereicht einem Staate nicht zur Ehre, wenn 
prachtvolle öffentliche Gebäude mit dem Schweiß und Blut einer armen Be 
völkerung aufgeführt oder Kolonialunternehmungen in Angriff genommen 
werden, welche nur einigen Klassen der Gesamtheit Vortheil bringen und der
	        
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