1. Kap. Die Einnahmen und Ausgaben des Staates.
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sich bringt, die verschiedenen vom Staate erfüllten Aufgaben und geübten
Thätigkeiten genau ins Auge fasten und wohl unterscheiden.
3. Die Kosten der Staatsverwaltung können auf dreierlei Weise auf
gebracht werden: durch die Auflegung von Dienstleistungen, durch diejenige
von Steuern und durch die Erträgnisse verschiedenartigen, im Staatsbesitze
befindlichen Eigenthums. Tie erstere Art der Inanspruchnahme der Unterthanen
kommt in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika wenig in
Betracht. Es ist in diesen Ländern nur der Geschworenendienst von einer
hervorragenden Bedeutung. Dagegen braucht nur an die Militärpflicht erinnert
ZU werden, wie sie in den meisten Staaten des europäischen Continents besteht,
damit man sich einen Begriff davon machen könne, von welcher Wichtigkeit die
in gewissen Ländern geforderten persönlichen Dienstleistungen sind. Das Steuer
system hat sich in den letzten Jahrhunderten in wahrhaft großartiger Weise ent
wickelt. Die dritte Art von Einnahmequellen ist in der Gegenwart, wenn sie
auch in einzelnen Ländern, z. B. in Preußen, noch immer eine gewisse Be
deutung besitzt, im allgemeinen verhältnißmäßig geringfügig. Die infolge von
Kriegen, öffentlichen Kalamitäten u. s. w. vielfach vorgekommene Veräußerung
von Staatsgut hat dessen Umfang und Erträgnisse sehr vermindert, und die
Veräußerung solcher Güter sowie die Contrahirung von Schulden ergänzen
die dauernden Quellen des Staatseinkommens, bilden aber ihrer Natur
nach nur vorübergehende Einnahmequellen. Dieselben bedingen jedoch selbst
verständlich eine Verminderung des dauernden Einkommens bezw. infolge
der erwachsenden Verpflichtung zur Zinsenzahlung eine Vermehrung der zu
künftigen Ausgaben.
Uebrigens brauchen die Zahlungen der Einzelnen an den Staat nicht
vothwendigerweise in Geld entrichtet zu werden, sondern können auch in
Ņaturalien erfolgen, und dieser Modus der Leistung ist oftmals sogar vor
zuziehen. Auch gibt es Leistungen gemischter Natur, die sich halb als
Zahlung, halb als Dienstleistung darstellen, so z. B. die Einquartierung
von Militär.
^ 4. Wenn auch die Art und Weise der Aufbringung des durch die
Staatsverwaltung erwachsenden Aufwandes je nach den Zeiten und nach den
^krhältniffen der einzelnen Länder sehr verschieden ist, so müssen sich doch die
Regierungen stets eines vor Augen halten: sie dürfen den Unterthanen nicht
ichwere Lasten auferlegen und nicht Ausgaben machen, die entweder nicht dem
allgemeinen Besten dienen oder doch zu dem Nationalvermögen des Landes
uicht im Verhältniß stehen. Es gereicht einem Staate nicht zur Ehre, wenn
prachtvolle öffentliche Gebäude mit dem Schweiß und Blut einer armen Be
völkerung aufgeführt oder Kolonialunternehmungen in Angriff genommen
werden, welche nur einigen Klassen der Gesamtheit Vortheil bringen und der