Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

nationalen  Eitelkeit  der  Gebildeten  schmeicheln,  ohne  der  hart  um  ihre  Existenz
ringenden  Volksmasse  den  geringsten  Nutzen  zu  gewähren.
Leider  nur  zu  oft  ist  im  Laufe  der  Geschichte  die  übermäßige  Inanspruchnahme ­
  der  Leistungsfähigkeit  der  Staatsbürger  eine  Hauptursache  von  Elend
und  Verfall  geworden.  Man  denke  z.  B.  nur  an  die  Geschichte  Spaniens  im
16.  und  17.  Jahrhundert,  an  die  beständigen  Kriege,  die  mehr  im  Interesse
der  Dynastie  als  des  Landes  geführt  wurden,  und  auch  an  die  Unsummen,
die  stets  von  neuem  für  großartige  Bauten  und  für  Prunk  aller  Art  ausgegeben ­
  wurden.  Alle  diese  unproductiven  Auslagen  führten  endlich  zur
Verarmung  des  Landes,  für  dessen  Ackerbau  und  Industrie  verhältnißmüßig
wenig  geschah.
Ein  beredter  Beweis  für  die  Häufigkeit  einer  derartigen  Außerachtlassung ­
  der  Leistungsfähigkeit  des  Volkes  liegt  in  der  an  so  vielen  Orten  anzutreffenden ­
  Thatsache,  daß  die  Volksmaffen  von  der  Ueberzeugung  erfüllt  sind,
es  sei  nicht  unehrenhaft,  sich  der  Steuerzahlung  nach  Kräften  zu  entziehen.
Uebrigens  muß  man  sich  sehr  davor  hüten,  aus  der  durchschnittlichen
Höhe  der  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  entfallenden  Steuerbeträge  einseitige
Schlüsse  zu  ziehen.  Um  sich  ein  richtiges  Bild  von  den  auf  der  Bevölkerung
der  verschiedenen  Länder  ruhenden  Lasten  dieser  Art  machen  zll  können,  hat
man  auch  den  Grad  des  Wohlstandes  oder  des  Elendes  der  verschiedenen
Bevölkerungsklassen  der  betreffenden  Staaten  in  Betracht  zu  ziehen.  So  hat
man  berechnet,  daß  im  Durchschnitt  auf  den  Kopf  der  Einwohner  in  Rußland ­
  14,  in  Preußen  26,  in  Italien  31,  in  England  42  und  in  Frankreich
51  Mark  an  Steuerlasten  entfallen.  Wenn  man  nun  aber  die  Steuerfähigkeit ­
  der  Zahlungspflichtigen  ins  Auge  faßt,  so  stellt  sich  das  Verhältniß
ganz  anders.  Was  den  factischen  Steuerdruck  anlangt,  so  folgen  diese  Länder
wahrscheinlich  in  der  nachstehenden  ansteigenden  Reihe  aufeinander:  England,
Preußen,  Frankreich,  Rußland,  Italien.  Es  bleibt  eine  unumstößliche  Wahrheit, ­
  daß  gewisse  Ausgaben  der  Staatsgewalt,  die  in  einem  reichern  Lande
gerechtfertigt  erscheinen,  in  einem  ärmern  einen  ungerechten  Charakter  tragen-
            
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