2. Kap. Die gerechte Besteuerung.
447
es hinsichtlich der Fähigkeit zur Steuerzahlung einen großen Unterschied, ob
jemand Frau und Kinder besitzt, für alte und kranke Verwandte zu sorgen,
diese vielleicht gänzlich zu unterhalten hat, oder nicht. Wem nicht die Pflicht
obliegt, eine solche Fürsorge zu üben, der wird von dem gleichen Einkommens
betrage viel leichter eine bestimmte Summe an Steuern u. s. w. zahlen können
als jemand, der solchen Verpflichtungen nachkommen muß. Endlich ist es auch
klar, daß die Entrichtung einer fünfprocentigen Steuer von einem Einkommen
von 50000 Mark für dessen Besitzer nur ein geringes, diejenige von einem
Einkommen von 3000 Mark hingegen ein ganz bedeutendes Opfer ist.
5. Demnach erscheint die Theorie, welche die Steuerleistung allerdings
nach der Höhe des Einkommens bemesien will, dabei aber die Opfer berück
sichtigt, welche diese Leistung für den einzelnen Steuerträger mit sich bringt,
als die richtige und gerechte. Soll eine gemeinschaftliche Last getragen werden,
so muß die Vertheilung dergestalt erfolgen, daß niemand schwerer als die
andern belastet wird. Es ist allerdings in der Praxis sehr schwierig, die
^röße der Opfer, welche einem jeden auferlegt werden sollen, richtig zu be
niesten. Es läßt sich nur sehr schwer bestimmen, welche Personen die ver
schiedenen Steuern eigentlich treffen, und so herrschen denn bezüglich der Frage,
in welchem Grade kleinere Einkommen steuerfrei bleiben und größere stärker
herangezogen werden sollen, große Meinungsverschiedenheiten. Ist man aber
Einmal über das Princip im klaren, so darf man hoffen, daß man auch über
seine Anwendung zu einer Verständigung gelangen könne. Die Schwäche
dieser Theorie besteht also eigentlich nur darin, daß sie keine Rücksicht auf
ben Gang der historischen Entwicklung in den verschiedenen Ländern nimmt,
und daß dieselbe, wenn man sie nicht in einem neu entstehenden Staate oder
bei einer neuen Steuergattung anwendet, sondern alle bereits bestehenden
Steuern danach umgestalten will, einen socialistischen Charakter trägt. Es
ìsi eben eine heikle Sache, mit historisch gewordenen Verhältniffen, rechtmäßig
verliehenen Privilegien und Exemptionen rücksichtslos umzuspringen. Die
Einführung einer stark progressiven, d. h. die Wohlhabenden und Reichen
ie nach dem Umfang ihres Vermögens verhältnißmäßig immer stärker, und
Zwar in schnell fortschreitendem Verhältniß stärker belastenden allgemeinen
Einkommensteuer ist daher ein entschiedener Schritt auf dem Wege zum
Socialismus und wird auch ganz naturgemäß von den Anhängern und
Freunden desselben dringend gefordert. Mit dieser Theorie ist nahe verwandt
6. das System der von socialpolitischen Gesichtspunkten geleiteten Be
steuerung. Dieses geht von dem Satze aus, daß die Besteuerung in der
Hand einer weisen Regierung ein Mittel zur Beschränkung der bestehenden
Vermögensungleichheiten und zur Abschaffung von Mißbräuchen sein solle, und
wird besonders von den deutschen Freunden der Staatsallmacht vertreten.