Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

2. Kap. Die gerechte Besteuerung. 
447 
es hinsichtlich der Fähigkeit zur Steuerzahlung einen großen Unterschied, ob 
jemand Frau und Kinder besitzt, für alte und kranke Verwandte zu sorgen, 
diese vielleicht gänzlich zu unterhalten hat, oder nicht. Wem nicht die Pflicht 
obliegt, eine solche Fürsorge zu üben, der wird von dem gleichen Einkommens 
betrage viel leichter eine bestimmte Summe an Steuern u. s. w. zahlen können 
als jemand, der solchen Verpflichtungen nachkommen muß. Endlich ist es auch 
klar, daß die Entrichtung einer fünfprocentigen Steuer von einem Einkommen 
von 50000 Mark für dessen Besitzer nur ein geringes, diejenige von einem 
Einkommen von 3000 Mark hingegen ein ganz bedeutendes Opfer ist. 
5. Demnach erscheint die Theorie, welche die Steuerleistung allerdings 
nach der Höhe des Einkommens bemesien will, dabei aber die Opfer berück 
sichtigt, welche diese Leistung für den einzelnen Steuerträger mit sich bringt, 
als die richtige und gerechte. Soll eine gemeinschaftliche Last getragen werden, 
so muß die Vertheilung dergestalt erfolgen, daß niemand schwerer als die 
andern belastet wird. Es ist allerdings in der Praxis sehr schwierig, die 
^röße der Opfer, welche einem jeden auferlegt werden sollen, richtig zu be 
niesten. Es läßt sich nur sehr schwer bestimmen, welche Personen die ver 
schiedenen Steuern eigentlich treffen, und so herrschen denn bezüglich der Frage, 
in welchem Grade kleinere Einkommen steuerfrei bleiben und größere stärker 
herangezogen werden sollen, große Meinungsverschiedenheiten. Ist man aber 
Einmal über das Princip im klaren, so darf man hoffen, daß man auch über 
seine Anwendung zu einer Verständigung gelangen könne. Die Schwäche 
dieser Theorie besteht also eigentlich nur darin, daß sie keine Rücksicht auf 
ben Gang der historischen Entwicklung in den verschiedenen Ländern nimmt, 
und daß dieselbe, wenn man sie nicht in einem neu entstehenden Staate oder 
bei einer neuen Steuergattung anwendet, sondern alle bereits bestehenden 
Steuern danach umgestalten will, einen socialistischen Charakter trägt. Es 
ìsi eben eine heikle Sache, mit historisch gewordenen Verhältniffen, rechtmäßig 
verliehenen Privilegien und Exemptionen rücksichtslos umzuspringen. Die 
Einführung einer stark progressiven, d. h. die Wohlhabenden und Reichen 
ie nach dem Umfang ihres Vermögens verhältnißmäßig immer stärker, und 
Zwar in schnell fortschreitendem Verhältniß stärker belastenden allgemeinen 
Einkommensteuer ist daher ein entschiedener Schritt auf dem Wege zum 
Socialismus und wird auch ganz naturgemäß von den Anhängern und 
Freunden desselben dringend gefordert. Mit dieser Theorie ist nahe verwandt 
6. das System der von socialpolitischen Gesichtspunkten geleiteten Be 
steuerung. Dieses geht von dem Satze aus, daß die Besteuerung in der 
Hand einer weisen Regierung ein Mittel zur Beschränkung der bestehenden 
Vermögensungleichheiten und zur Abschaffung von Mißbräuchen sein solle, und 
wird besonders von den deutschen Freunden der Staatsallmacht vertreten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.