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später folgte Blasius Hölzl ebenfalls Finanzgeschäfte halber
nach Augsburg dem von Fuchsberg nach. Das Resultat ihrer
Mission war, dass Hans Paumgartner am 3. September 12 000 fl
dar lieh 1 ).
Im Juli 1522 rechnete die Regierung mit Paumgartner
ab. Es zeigte sich, dass er mit Einschluss der zuletzt vorge
streckten 12 000 fl und eines Postens von 864 fl 19 kr für Seiden
waren im ganzen noch 22 014 fl 19 kr (zum Teil noch von den
1519 dargeliehenen 40 000 fl herrührend) zu erhalten hatte.
Er wurde am 26. Juli auf die Einnahme aus dem Pfannhaus
zu Hall verwiesen 2 ).
Kurz zuvor (7. Februar 1522) war in Brüssel zwischen
Karl V. und Ferdinand I. die Teilung der habsburgischen
Lande zustande gekommen, in der letzterem auch Tirol zuge
fallen war. Er trug nun auch die Verantwortung für die Ver
wendung der reichen Metallschätze dieses Landes und es konnte
nicht ausbleiben, dass sich anfangs deshalb manche Kom
petenzstreitigkeiten ergaben. So hatte Hans Paumgartner im
Herbst 1522 Karl V. wieder 24 000 fl dargestreckt. Da er trotz
seines wiederholten Ersuchens für diese Summe längere Zeit
keine Verschreibung erhielt, wandte er sich an Ferdinand.
Dieser weigerte sich jedoch, die Schuld seines Bruders anzu
nehmen 3 ). Als er sich an die Räte in Innsbruck um Auf
schluss über die Verwendung des Geldes wandte, wurde ihm
die Antwort, dass dasselbe dem Kammermeister übergeben
worden sei, der darüber Rechenschaft abzulegen habe. Weder
zu Herzog Sigismunds noch zu Maximilians I. Zeit seien die
Räte verpflichtet gewesen, Rechnung abzulegen. Ferdinand
gab sich mit dieser Antwort noch keineswegs zufrieden, sondern
schrieb am 29. November von Nürnberg aus nach Innsbruck
zurück, dass er die Kammer deshalb um Rechenschaft gebeten
von Fuchsperg Ritters, römisch kaiserlicher Majestät Rat. 6000 fl
vinantzen“ steht Entbieten u. Befehl (1521) f. 478. Gewöhnlich schrieb
die Tiroler Kammer, wenn sie einen solchen Gesandten nach Augsburg
schickte, gleichzeitig an die Kaufleute und bat sie, sie möchten den
Boten günstig aufnehmen und sich seinem Anliegen willfährig zeigen.
!) Entbieten u. Befehl (.1521) fol. 302 u. (1522) fol. 403.
2 ) Entbieten u. Befehl (1522) fol. 403.
3 ) Schreiben Ferdinands I. an das Regiment in Innsbruck aus
Nürnberg: Missiv u. Befehl von Hof (1520—1522) fol. 338.
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