Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV. Buch. Nachträge. 
von dem Falle der Contrahirung von Anlehen im Anslande, dieselbe Be 
deutung behält, ob nun die betreffenden Ausgaben im Wege von Anlehen 
aufgebracht oder durch Steuererträgniffe bestritten werden, so wird doch die 
Productive Thätigkeit in geringerem Maße beeinträchtigt, wenn ein Anlehen 
aufgenommen wird, und treten demnach ein geringerer Verlust von Gütern 
und weniger Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens zu Tage (siehe 
oben 10. Kapitel des II. Buches). 
Wenn man die Richtigkeit der vorstehenden Argumente zugibt, wird inan 
auch einräumen, daß die von dem Staate und andern öffentlichen Körperschaften 
contrahirten Schulden nicht so schnell zurückgezahlt werden sollten, daß ihre 
Rückerstattung eine beträchtliche Vermehrung der jährlichen Steuerleistungen 
hervorruft; daß aber an die Rückzahlung dieser Schulden und deren Ermög 
lichung gedacht werden muß, ist gleichfalls klar. Die Nothwendigkeit dieser 
Rückzahlung ergibt sich nämlich aus den folgenden Gründen: 1. Wenn von 
neuem Schulden gemacht werden müßten, so würde, falls die alten noch nicht 
abgezahlt wären, ein zu großer Theil des öffentlichen Einkommens für die 
Jnteressenzahlung in Anspruch genommen; 2. sollten, wie es ja möglich ist, die 
Bevölkerungszahl unb der Wohlstand abnehmen, so würde es iiberhaupt nöthig 
sein, die (Steuerlasten zu vermehren, um die zur Zinsenzahlung nothwendigen 
Summen aufzubringen; 3. könnte bei übermäßiger Verzögerung der Rück 
zahlung eine möglicherweise eintretende Veränderung des Tauschwerthes des 
Geldes entweder die Zinsberechtigten schädigen oder die Steuerzahler in höherem 
Grade belasten. 
Wenn man sich alle die Gründe gegenwärtig hält, aus welchen es ge 
rathen erscheint, lieber Anlehen zu machen, als die Steuerschraube stark an 
zuziehen , so könnte man sich am Ende gar versucht fühlen, das gewaltige 
Anwachsen der Staats-, Gemeinde- und Proviuzschulden für eine günstige 
Folge eines auf der Höhe der Zeit stehenden Finanzsystems zu halten. 
Bei einer derartig optimistischen Betrachtung der Dinge würde man in 
dessen eines alls dein Auge lassen. Man würde in diesem Falle von der 
Annahme ausgehen, daß die von den öffentlichen Gewalten gemachten Alls 
gaben an und für sich sämtlich ganz berechtigt wären und daß es sich nur 
um die beste Art der Aufbringung handle. In der That und Wahrheit aber 
verhalten sich die Dinge vielfach ganz anders. Rur zll oft werden unnütze 
oder sogar schädliche Ausgaben gemacht, und gleichfalls nur zu oft ist das 
lediglich dadurch möglich, daß man zur Aufnahme von Anlehen schreiten kann. 
Zur sofortigen Repartirung der zur Ermöglichung solcher Ausgaben noth 
wendigen Geldsummen auf die Steuerträger hätte man sich nicht zu schreiten 
stetraut, da man die letztern zu sehr aufzubringen gefürchtet hätte. So birgt 
denil die Leichtigkeit, mit der man heutzutage zunl Geldborgen seine Zuflucht
	        
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