Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

von  dem  Falle  der  Contrahirung  von  Anlehen  im  Anslande,  dieselbe  Bedeutung ­
  behält,  ob  nun  die  betreffenden  Ausgaben  im  Wege  von  Anlehen
aufgebracht  oder  durch  Steuererträgniffe  bestritten  werden,  so  wird  doch  die
Productive  Thätigkeit  in  geringerem  Maße  beeinträchtigt,  wenn  ein  Anlehen
aufgenommen  wird,  und  treten  demnach  ein  geringerer  Verlust  von  Gütern
und  weniger  Beeinträchtigungen  des  menschlichen  Wohlbefindens  zu  Tage  (siehe
oben  10.  Kapitel  des  II.  Buches).
Wenn  man  die  Richtigkeit  der  vorstehenden  Argumente  zugibt,  wird  inan
auch  einräumen,  daß  die  von  dem  Staate  und  andern  öffentlichen  Körperschaften
contrahirten  Schulden  nicht  so  schnell  zurückgezahlt  werden  sollten,  daß  ihre
Rückerstattung  eine  beträchtliche  Vermehrung  der  jährlichen  Steuerleistungen
hervorruft;  daß  aber  an  die  Rückzahlung  dieser  Schulden  und  deren  Ermöglichung ­
  gedacht  werden  muß,  ist  gleichfalls  klar.  Die  Nothwendigkeit  dieser
Rückzahlung  ergibt  sich  nämlich  aus  den  folgenden  Gründen:  1.  Wenn  von
neuem  Schulden  gemacht  werden  müßten,  so  würde,  falls  die  alten  noch  nicht
abgezahlt  wären,  ein  zu  großer  Theil  des  öffentlichen  Einkommens  für  die
Jnteressenzahlung  in  Anspruch  genommen;  2.  sollten,  wie  es  ja  möglich  ist,  die
Bevölkerungszahl  unb  der  Wohlstand  abnehmen,  so  würde  es  iiberhaupt  nöthig
sein,  die  (Steuerlasten  zu  vermehren,  um  die  zur  Zinsenzahlung  nothwendigen
Summen  aufzubringen;  3.  könnte  bei  übermäßiger  Verzögerung  der  Rückzahlung ­
  eine  möglicherweise  eintretende  Veränderung  des  Tauschwerthes  des
Geldes  entweder  die  Zinsberechtigten  schädigen  oder  die  Steuerzahler  in  höherem
Grade  belasten.
Wenn  man  sich  alle  die  Gründe  gegenwärtig  hält,  aus  welchen  es  gerathen ­
  erscheint,  lieber  Anlehen  zu  machen,  als  die  Steuerschraube  stark  anzuziehen ­
  ,  so  könnte  man  sich  am  Ende  gar  versucht  fühlen,  das  gewaltige
Anwachsen  der  Staats-,  Gemeinde-  und  Proviuzschulden  für  eine  günstige
Folge  eines  auf  der  Höhe  der  Zeit  stehenden  Finanzsystems  zu  halten.
Bei  einer  derartig  optimistischen  Betrachtung  der  Dinge  würde  man  indessen ­
  eines  alls  dein  Auge  lassen.  Man  würde  in  diesem  Falle  von  der
Annahme  ausgehen,  daß  die  von  den  öffentlichen  Gewalten  gemachten  Allsgaben ­
  an  und  für  sich  sämtlich  ganz  berechtigt  wären  und  daß  es  sich  nur
um  die  beste  Art  der  Aufbringung  handle.  In  der  That  und  Wahrheit  aber
verhalten  sich  die  Dinge  vielfach  ganz  anders.  Rur  zll  oft  werden  unnütze
oder  sogar  schädliche  Ausgaben  gemacht,  und  gleichfalls  nur  zu  oft  ist  das
lediglich  dadurch  möglich,  daß  man  zur  Aufnahme  von  Anlehen  schreiten  kann.
Zur  sofortigen  Repartirung  der  zur  Ermöglichung  solcher  Ausgaben  nothwendigen ­
  Geldsummen  auf  die  Steuerträger  hätte  man  sich  nicht  zu  schreiten
stetraut,  da  man  die  letztern  zu  sehr  aufzubringen  gefürchtet  hätte.  So  birgt
denil  die  Leichtigkeit,  mit  der  man  heutzutage  zunl  Geldborgen  seine  Zuflucht
            
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