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IV. Buch. Nachträge.
von dem Falle der Contrahirung von Anlehen im Anslande, dieselbe Bedeutung
behält, ob nun die betreffenden Ausgaben im Wege von Anlehen
aufgebracht oder durch Steuererträgniffe bestritten werden, so wird doch die
Productive Thätigkeit in geringerem Maße beeinträchtigt, wenn ein Anlehen
aufgenommen wird, und treten demnach ein geringerer Verlust von Gütern
und weniger Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens zu Tage (siehe
oben 10. Kapitel des II. Buches).
Wenn man die Richtigkeit der vorstehenden Argumente zugibt, wird inan
auch einräumen, daß die von dem Staate und andern öffentlichen Körperschaften
contrahirten Schulden nicht so schnell zurückgezahlt werden sollten, daß ihre
Rückerstattung eine beträchtliche Vermehrung der jährlichen Steuerleistungen
hervorruft; daß aber an die Rückzahlung dieser Schulden und deren Ermöglichung
gedacht werden muß, ist gleichfalls klar. Die Nothwendigkeit dieser
Rückzahlung ergibt sich nämlich aus den folgenden Gründen: 1. Wenn von
neuem Schulden gemacht werden müßten, so würde, falls die alten noch nicht
abgezahlt wären, ein zu großer Theil des öffentlichen Einkommens für die
Jnteressenzahlung in Anspruch genommen; 2. sollten, wie es ja möglich ist, die
Bevölkerungszahl unb der Wohlstand abnehmen, so würde es iiberhaupt nöthig
sein, die (Steuerlasten zu vermehren, um die zur Zinsenzahlung nothwendigen
Summen aufzubringen; 3. könnte bei übermäßiger Verzögerung der Rückzahlung
eine möglicherweise eintretende Veränderung des Tauschwerthes des
Geldes entweder die Zinsberechtigten schädigen oder die Steuerzahler in höherem
Grade belasten.
Wenn man sich alle die Gründe gegenwärtig hält, aus welchen es gerathen
erscheint, lieber Anlehen zu machen, als die Steuerschraube stark anzuziehen
, so könnte man sich am Ende gar versucht fühlen, das gewaltige
Anwachsen der Staats-, Gemeinde- und Proviuzschulden für eine günstige
Folge eines auf der Höhe der Zeit stehenden Finanzsystems zu halten.
Bei einer derartig optimistischen Betrachtung der Dinge würde man indessen
eines alls dein Auge lassen. Man würde in diesem Falle von der
Annahme ausgehen, daß die von den öffentlichen Gewalten gemachten Allsgaben
an und für sich sämtlich ganz berechtigt wären und daß es sich nur
um die beste Art der Aufbringung handle. In der That und Wahrheit aber
verhalten sich die Dinge vielfach ganz anders. Rur zll oft werden unnütze
oder sogar schädliche Ausgaben gemacht, und gleichfalls nur zu oft ist das
lediglich dadurch möglich, daß man zur Aufnahme von Anlehen schreiten kann.
Zur sofortigen Repartirung der zur Ermöglichung solcher Ausgaben nothwendigen
Geldsummen auf die Steuerträger hätte man sich nicht zu schreiten
stetraut, da man die letztern zu sehr aufzubringen gefürchtet hätte. So birgt
denil die Leichtigkeit, mit der man heutzutage zunl Geldborgen seine Zuflucht