Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

92

Die  Organisation  der  Gewerbetreibenden  in  Ämtern.

sich  unserer  Kenntniss  entziehen  und  die  etwa,  wie  oben  auseinandergesetzt, ­
  gelegen  haben  könnten,  kamen  zuerst  die  Handwerker
darauf  auszuscheiden  und  unter  Betonung  mehr  ihrer  Erwerbsinteressen ­
  einen  vorzugsweise  weltlichen  Zwecken  dienenden  Mittelpunkt
zu  schaffen.  Die  Gruppirung  der  Gesellschaft  nach  den  Stuben  von
Münster  und  Soest  innerhalb  der  Heilig-Kreuz-Gilde  mag  die  Vorstufe ­
  dieser  Entwickelung  gewesen  sein;  uns  kann  sie  zugleich  als  Anhaltspunkt ­
  zur  Heurtheilung  der  Einflüsse,  denen  die  Bewegung  unterlag, ­
  dienen.  Die  Kauf  leute  vollendeten  alsdann  zwei  Jahre  später
den  Process,  indem  sie  durch  selbständige  Gründung  einer  eigenen
Kompagnie  die  alte  Heilig-Kreuz-Gilde  sprengten.  Behielt  diese  Neugründung ­
  auch  zunächst  den  Charakter  der  Muttergilde  bei,  so  bekam
sie  doch  bald  einen  politischen  Inhalt  und  so  werden  sich  seit  1352
die  beiden  die  Bürgerschaft  repräsentirenden  Korporationen  neben
dem  Rathe,  dessen  Entstehung  und  Ausbildung  von  dieser  Bewegung
unabhängig  war,  allmählig  zur  sogenannten  grossen  und  kleinen
Gilde  entwickelt  haben.
Dass  die  Bildung  von  Handwerksämtern  im  dreizehnten  Jahrhundert ­
  bereits  weit  gediehen  war,  ist  kaum  glaublich.  Wenn
Bunge  für  diese  Zeit  annimmt  \  dass  Niemand  ein  Handwerk  in
der  Stadt  treiben  durfte,  der  die  (Gesellschaft  der  Amtleute  nicht
erworben,  d.  h.  ein  Mitglied  des  betreffenden  Amts  geworden  war,
so  scheint  mir  das  verfrüht.  Es  widerspricht  unseren  Vorstellungen
über  die  Unfertigkeit  dieser  Epoche  zu  glauben,  dass  der  Zunftzwang ­
  damals  herrschte,  zumal  er  in  Deutschland  in  dieser  Zeit
keineswegs  überall  vorkam',  und  in  dänischen  Städten  ebenfalls
eine  kaum  beschränkte  Gewerbefreiheit  bestand».  Selbst  im  vierzehnten ­
  Jahrhundert  lassen  sich  in  deutschen  Städten  Gewerbe
nachweisen,  die  nicht  zu  einer  zünftigen  Organisation  gelangt  sind'.
Vermuthlich  war  man  am  Ende  des  dreizehnten  Jahrhunderts  m
Riga  kaum  erst  über  den  Versuch  sich  in  verschiedenen  Korporationen ­
  zu  organisiren  herausgekommen,  und  wenn  der  Zunftzwang
wirklich  zum  Gesetze  erhoben  worden  war,  so  nahm  man  es  mit
seiner  Durchführung  gewiss  nicht  genau.
Es  haben  sich  denn  auch  in  Riga  Statuten  bestehender  Handwerksämter ­
  erst  aus  der  zweiten  Hälfte  des  vierzehnten  Jahrhunderts
1  Die  Stadt  Riga,  S.  139.
2  Stieda,  Enstehung  des  Zunftwesens,  S.  85.
S  Hegel,  a.  a.  O.  i,  S.  203.  *
»  Bücher,  a.  a.  O.  1,  S.  129.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.