Die Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern.
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Weniger Amtsschragen haben sich bis jetzt für Reval aus dem
*4- Jahrhundert auffinden lassen. Man kennt die Schrägen der
Goldschmiede von 1393, der Knochenhauer von 1394, der Zimmer
leute aus dem Ende des Jahrhunderts. Ganz gewiss wird man aber
äuch hier an das Bestehen anderer Verbände denken dürfen. Wenn
^le Knochenhauer zünftig waren, so waren die Bäcker es sicherlich
ebenfalls und gab es ein Amt der Goldschmiede, so konnte eine
Verbindung der Metallarbeiter überhaupt nicht gefehlt haben.
Und nicht nur die selbständigen Meister schlossen Verbin
dungen, fast gleichzeitig erscheinen auch Bruderschaften der Gesellen,
dem Ende des vierzehnten Jahrhunderts stammt die Kompagnie
Schmiedeknechte in Reval* und von 1399 die der Schmiede
gesellen in Riga \ beide zu Ehren des heiligen Kreuzes mit Vorzugs
preise kirchlichem Charakter errichtet. Ebenfalls gut beglaubigt ist die
l^ruderschaft der Bäckerknechte in Riga, deren Schrägen möglicher-
)reise schon in der ersten Hälfte der vierzehnten Jahrhunderts,
jedenfalls vor 1373 aufgezeichnet worden ist®. Ob dagegen die
_ hneider- und Schustergesellen auch bereits in dieser Periode
^*ne Bruderschaft organisirt hatten^, bleibe dahingestellt. Jeden-
standen diese ältesten (îesellenbruderschaften Rigas nicht
jP Bewusstem Gegensatz zu den Meisterverbänden, wie das in
deutschen Städten oft der Fall war^ Sie waren nicht gegründet,
hochmüthige und drückende Behandlung der dienenden
^seilen durch die privilegirten Meister zu beseitigen oder die sich
f*t\vickelnde Bevorzugung der Angehörigen zünftiger hamilien zu
‘^**imen, nicht um einen starken Schutz gegen die Willkür Mächti-
^^'■er sich zu schaffen, sondern lediglich einem religiösen Bedürf-
entsprungen. Es waren Vereine zur Wahrung des Seelen-
^'^ds _ gestichteit is tho salicheit erer seelen, unde 7imme leß-
endracht des ¿evendes - der Genossen, die ihre gestorbenen
' ‘^Slieder gemeinsam zu Grabe trugen und für sie Seelenmessen
^Granstalteten, die Erkrankten unterstützten und den Lebenden in
|;egelmässig veranstalteten Zusammenkünften geselliger Natur gleich-
^ ihr Recht werden Hessen. W^enn wir diese \ erbände, die
Ül^^Jmjh^hnten Jahrhundert nachweisbar waren, nunmehr
g zur Kunde Est-, Liv- und Kurlands 1, S. 374-
¡J ■ Drk. 4, Nr. 7405; S. unten II. Theil Nr. 81.
Geschichte d. Kig. Gewerbe, S. 98- loi. S. unten II. Theil Nr. 2.
I Dichter, Inland, S
der
^ hierzu das ausgezeichnete Werk von Georg Schanz, Zur Geschichte
^Ischen (.esellenverbände. Leipzig 1877.