Oie Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern.
nach Gewerben abgeschlossen finden, so haben wir dann einen
Beweis mehr für die allmählige Entfaltung des Gewerbewesens, das
in einzelnen Zweigen eine namhafte Schaar von Vertretern gehabt
haben muss. . , , , ,
Seltsamer Weise lassen sich derartige beruflich abgeschlossen
Brüderschaften in anderen Hansestädten garnicht nachweisen. In
Lübeck kommen zwar geistliche Brüderschaften vor, aber vor dem ■
Jahre 1339 scheint keine bestanden zu haben*. Die auf uns gekom
menen Statuten der von armen Priestern und Schullehrern an c er ,
Jacobi-Kirche errichteten Brüderschaft rühren aus dem Jahre i339’
die der Leichnamsbrüderschaft aus den Jahren 1393—99.
Heilig-Kreuz-Brüderschaft von 1420, der Antoniusbruderschaft von
1436 her*. Alle diese Vereinigungen nahmen Mitglieder ohne
Unterschied des Berufs auf und selbst die 1382 von den Gold
schmieden zu Ehren des Leichnams Christi gegründete Bruder
Schaft beschränkte sich nicht auf Amtsgenossen». Dass die C.esel e
der Ämter eigene Brüderschaften stifteten und damit Kassen z
Unterstützungen in Krankheitsfällen verbanden, lasst sich erst m*
I c. Jahrhundert wahrnehmen. So die von den (resellen des Ma er
und Glaseramtes 1473 errichtete Brüderschaft zu Ehren des heilige^ ¡
Laicas und che igK) von cien Schmiechsgesehen gregrünclete klruder ,
Schaft^ Auch die St. Marien-Brüderschaft der Schuhknechte
Burg, die heilige Leichnams-Brüderschaft der Mühlenknechte zum
Dom und die St. Thomas-Brüderschaft der Brauerknechte zur Burg -
alle in Lübeck, werden der gleichen Zeit entstammen. Die St. VincenZ
Brüderschaft der Brauerknechte in Hamburg wurde ebenfalls er
1447 errichtet«. Dagegen eröffneten in Stendal (in der Altmar
schon 1372 Kürschnergesellen eine Krankenkasse’ und su
deutschen Städten kommen derartige kirchliche (jesellenbriu
schäften überhaupt sehr zeitig vor». ' '
Ebenso haben wir, allerdings ganz vereinzelt, eine Brudersch<
der Bäckergesellen vom Jahre 1403 in Kopenhagen, die mit GeiiÇ
migung des Raths und Erlaubniss der Älterleute und Brüder cl
1 Wehrmann, Zunftrollen, S. 150* 2. Aufl.
2 Lübeckisches Urkb. 3, Nr. 93; 4, Nr. 690; 6, Nr. 301; 7. Nr. 692.
3 Wehrmann, a. a. O., S. 151.
4 Wehrmann, a. a. ()., S. 154.
5 Gründliche Nachricht von Lübeck, S. 208.
t> Staphorst, Hamburgische Kirchengesch. 3, S. 2 4.
7 Riedel, Cod. dipl. Brandenburgensis 1, 15, S. 176-
8 Schanz, a. a. O., S. 69 ff.