Die Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern.
Städten mehrfach mit Unruhen und Revolutionen, Blutvergiessen
und Todtschlag, verknüpft war', vollzog sich m Riga fast unmerk
lich und ohne jeden Kampf, Erst spät, als die Handwerker mU
der beschränkten Theilnahme, die man ihnen zugestanden hat ,
nicht zufrieden waren, sondern in ausgedehntester Weise an de
gesummten Finanzverwaltung Antheil zu haben wünschten, kam e
zn einer Revolution - im Jahre .584, m der Zeit der sogen. Ka-
lenderunruhen.
Die Verfassung der Ämter im vierzehnten
Jahrhundert.
mimmm
Einrichtungen. — Gesellenbrüderschaften.
Die Verfassung der rigisclien Handwerksamter, wie sie auS
den Schrägen uns entgegentritt, stimmt in allen wesentlichen 1 unkte
mit derjenigen überein, wie sie in den Hansestädten jener /eit ga •
im Grunde ist dies selbstverständlich, denn sowie die neugegru
deten Städte ihr Recht sich aus dem Mutterlande holten, so lente
auch che aUgerneinen gesellschaftlichen Zustände daselbst ihnen
Vorbild und es ist im höchsten Grade wahrscheinlich, dass
Statuten der dortigen Handwerksämter bei der Abfassung
hiesigen Schrägen als Muster dienten, falls man nicht einfac i v
zog sm vohstänchgr zu copiren. Rreihch Hsst sich das nur in eine^
einzigen Falle nachweisen. Die rigischen (,oldschmiede nam
haben 1360 das für ihre Amtsgenossen in Lübeck Kältende Re
fast ohne Abänderung angenommen. In der Zunftrolle der uie
sehen Goldschmiede von 1492 finden sich alle Artikel des rigisc
Goldschmiedeschragens wfirtlich, und man kann daher mit
letzteren Hilfe die erstere, die verloren gegangen ist, wieder i
stellen 2. Ebenso entlehnte das Goldschmiedsamt zu Wismar s
Statut aus Lübeck, das als Vorort der Hanse durch eine
gewerbliche Entwickelung, wie wir gesehen haben, ausgezeici
1 Mäscher, Das deutsche Gewerbewesen, S. >(.7 u. ff. Schmoller, Strassburg*
Zeit der Zuiiftkänipfe 1875.
2 Mettig, Gesch. d. Kig. Gewerbe, S. 27.