Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Die Verfassung der Ämter im vierzehnten Jahrhundert. 
(Art. 24). Kürschner aber ver- 
anstalteten nach Beendigung der Versammlung „alse de drunke 
gedrmiken sin, e7ie begenknisse mit euer vigilien^‘ und am anderen 
Tage eine Seelenmesse /ß «Z 
bruderscop sterven und ver stowen sind^'. Alle Mitglieder der 
Bruderschaft, Männer und Frauen, mussten bei dieser Gelegenheit 
erscheinen, widrigenfalls ihnen Strafe drohte. 
Besondere kirchliche Bruderschaften, die berufsmässig abge 
schlossen waren, wie die der Gesellen, scheinen die Amtsmeister 
nicht begründet zu haben. Doch deutet der in einzelnen Amts- 
schrägen gebrauchte Ausdruck „broderschop^‘ und die Betheiligung 
der Frauen an den kirchlichen Angelegenheiten darauf hin, dass 
innerhalb des Amts eine besondere Abtheilung oder Kasse für 
diese Zwecke bestand. 
Für die Unterstützung verarmter oder erkrankter (ienossen gab | 
es ebenfalls keine Einrichtungen. Entweder ist der Fall, dass eine | 
Unterstützung nothwendig wurde, selten vorgekommen, oder man 
verfuhr dem Herkommen gemäss. Nur in einem Schrägen, nämlich 
dem der Schuhmacher, ist der Betrag, der vermögenslosen Brüdern 
in Krankheitsfällen zu Theil werden konnte, festgesetzt. Er belief 
sich auf je 6 Ör, die indess nur drei Mal gezahlt wurden. Was 
nachher aus dem armen Kranken wurde, ist nicht gesagt, so dass 
man auf die Annahme kommt, dass die Genossen ihn der offent- | 
liehen Mildthätigkeit anheimfallen Hessen. i 
Die Organisation der (iesellenbruderschaften war der der ¡ 
Ämter und Gilden nachgebildet. Indess zwangen die (Gesellen 
Niemanden sich ihnen anzuschliessen, sondern überliessen den Bei 
tritt dem freien Willen des Einzelnen. Sie wählten einen Ältermann 
und Beisitzer und litten nicht, dass die Wahl abgelehnt wurde, j 
Zu den jährlich zwei Mal veranstalteten Steven musste Jeder 
erscheinen bei Strafe eines Markpfundes Wachses. In den Ver- ^ 
Sammlungen musste es mit Anstand hergehen, Stöcke z. B. durften 
nicht mitgenommen, mit Würfeln durfte nicht gespielt werden. Auf 
Einführung nicht ebenbürtiger Gäste standen Strafen. Sie sorgten 
für ihre erkrankten oder gefangenen (genossen, begleiteten die 
Leichen verstorbener Brüder zu ihrer letzten Ruhestätte und Hessen , 
für die ausser Landes Gestorbenen Messen lesen.
	        
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