Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
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lange aufrecht erhalten. Man fand, „dass solcher pmict gar zu 
i^sireuge gesetzet sey und dergestalt seine gestrenge hinfüro nicht 
^ehr haben solle^^ und gestattete wieder die Annahme von „jungens 
‘ilhiey iifi lande von bauersleuten geboren^ zu Lehrlingen. Nur 
'Musste der Knabe jedenfalls ehelicher Geburt sein. 
Ob solche Konflikte in anderen Gewerben sich wiederholten, 
^ntzieht sich unserer Kenntniss. Vielleicht war der Zwist in einem 
'GWerbe wie die Kürschnerei, bei dem die mit der Pelzbereitung 
Gsonders vertrauten Russen das Deutschthum gleichfalls hart be- 
haben mochten, mehr hervorgetreten. Die Polizeiordnung 
1502 enthält das Verbot \ dass „imdeutsche russische kremer^^ 
^•id andere „undeutsche Amtleute“^ keine deutsche Jungen in Arbeit 
*^^hmen sollten. Doch beruhte der Unterschied zwischen deutschen 
^'^d Undeutschen Krämern nicht auf der Nationalität der Gewerbe- 
^^^ibenden, sondern auf der der Käufer. Nach der Rathsentscheidung 
dämlich von 1569 handelten die „teutschen kremer^^ vorzugsweise 
Waaren, die für den deutschen Theil der Bevölkerung berechnet 
die „unteutschen^ dagegen mit Artikeln, die die einhei- 
^*sche Landbevölkerung zu kaufen pflegte. Wie dem immer ge- 
^ ^sen Sein mag, so mochte sich bei gelegentlich stärkerer Betonung 
Gegensatzes zwischen Deutschen und Undeutschen allmählig 
. zweckmässig heraussteilen, die Letten und Undeutschen 
besonderen Ämtern zu vereinigen. Als das erste derartig orga- 
tritt uns 1582 das der „unteutschen Schneider“ entgegen. 
^ folgenden Jahrhundert mehrt sich die Zahl dieser Ämter, doch 
^ten es stets nur wenige Gewerbe, die diese Doppelorganisation 
a H diesen Verbindungen undeutscher Handwerker gab es 
^ *^0, die, wie ich glaube, von vornherein nur Personen lettischer 
y ^'^nalität umfasst haben werden. Das waren die Ämter der dem 
^Honenden Hilfsberufe, wie Bierträger, Salzträger, Ligger 
(Iç ^^^Gchwinger. Auch möchte ich annehmen, dass die Ämter 
ischer und der Hanfspinner ausschliesslich von Letten besetzt 
sind. Diese Ämter sind zum Theil sehr alt, und lassen 
p f^oreits im fünfzehnten Jahrhundert nachweisen. Dass sie nur 
^üch lottischen Ursprunges aufnehmen, wird nirgends erwähnt. 
Wiri ^'ohl die lettische Nationalität nicht eigentlich Bedingung. 
aber werden sich Deutsche kaum oder nur in geringer 
‘ Mo 
num. Uv. ant. IV, S. CCLV.
	        
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