Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
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lange aufrecht erhalten. Man fand, „dass solcher pmict gar zu
i^sireuge gesetzet sey und dergestalt seine gestrenge hinfüro nicht
^ehr haben solle^^ und gestattete wieder die Annahme von „jungens
‘ilhiey iifi lande von bauersleuten geboren^ zu Lehrlingen. Nur
'Musste der Knabe jedenfalls ehelicher Geburt sein.
Ob solche Konflikte in anderen Gewerben sich wiederholten,
^ntzieht sich unserer Kenntniss. Vielleicht war der Zwist in einem
'GWerbe wie die Kürschnerei, bei dem die mit der Pelzbereitung
Gsonders vertrauten Russen das Deutschthum gleichfalls hart be-
haben mochten, mehr hervorgetreten. Die Polizeiordnung
1502 enthält das Verbot \ dass „imdeutsche russische kremer^^
^•id andere „undeutsche Amtleute“^ keine deutsche Jungen in Arbeit
*^^hmen sollten. Doch beruhte der Unterschied zwischen deutschen
^'^d Undeutschen Krämern nicht auf der Nationalität der Gewerbe-
^^^ibenden, sondern auf der der Käufer. Nach der Rathsentscheidung
dämlich von 1569 handelten die „teutschen kremer^^ vorzugsweise
Waaren, die für den deutschen Theil der Bevölkerung berechnet
die „unteutschen^ dagegen mit Artikeln, die die einhei-
^*sche Landbevölkerung zu kaufen pflegte. Wie dem immer ge-
^ ^sen Sein mag, so mochte sich bei gelegentlich stärkerer Betonung
Gegensatzes zwischen Deutschen und Undeutschen allmählig
. zweckmässig heraussteilen, die Letten und Undeutschen
besonderen Ämtern zu vereinigen. Als das erste derartig orga-
tritt uns 1582 das der „unteutschen Schneider“ entgegen.
^ folgenden Jahrhundert mehrt sich die Zahl dieser Ämter, doch
^ten es stets nur wenige Gewerbe, die diese Doppelorganisation
a H diesen Verbindungen undeutscher Handwerker gab es
^ *^0, die, wie ich glaube, von vornherein nur Personen lettischer
y ^'^nalität umfasst haben werden. Das waren die Ämter der dem
^Honenden Hilfsberufe, wie Bierträger, Salzträger, Ligger
(Iç ^^^Gchwinger. Auch möchte ich annehmen, dass die Ämter
ischer und der Hanfspinner ausschliesslich von Letten besetzt
sind. Diese Ämter sind zum Theil sehr alt, und lassen
p f^oreits im fünfzehnten Jahrhundert nachweisen. Dass sie nur
^üch lottischen Ursprunges aufnehmen, wird nirgends erwähnt.
Wiri ^'ohl die lettische Nationalität nicht eigentlich Bedingung.
aber werden sich Deutsche kaum oder nur in geringer
‘ Mo
num. Uv. ant. IV, S. CCLV.