Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

122  Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.  I
gestattet  sein  anzunehmen,  dass  seine  kommerzielle  und  gewerbliche
Bedeutung  hinter  der  der  beiden  genannten  Städte  Riga  und  Reva  |
nicht  viel  zurückblieb.  Waren  aber  in  diesen  die  Handwerker  in  Ämter
organisirt,  so  werden  diese  Verbindungen  in  Dorpat  kaum  gefehlt
haben.  Die  für  den  Bedarf  der  durchreisenden  Kaufleute  sorgenden,
sowie  die  im  Zusammenhänge  mit  einzelnen  von  hier  aus  besonders
schwunghaft  betriebenen  Handelszweigen,  z.  B.  dem  Vertrieb  von  Pelzwerk,
  stehenden  Gewerbe  werden  gewiss  zahlreich  vertreten  ge\N  esen
sein.  Aber  keine  Kunde  von  ihnen  hat  sich  erhalten,  und  erst  die
Schrägen  einiger  Ämter  vom  Ende  des  sechszehnten  Jahrhunderts
sind  in  Abschriften  auf  uns  gekommen.  Dahin  gehören  die  Ämter
der  Leinenweber  aus  dem  Jahre  1580,
Grob-  und  Kleinschmiede,  Kronengiesser  und  Messerschmiede ­
  aus  dem  Jahre  1588,
„  Schuster  aus  dem  Jahre  1588.
Nur  in  dem  Schrägen  des  erstgenannten  Amts  heisst  es,  dass
er  Je  novo“  ertheilt  worden.  Bei  den  anderen  fehlt  jede  Beziehung
auf  eine  ältere  Vergangenheit.  Dass  neben  diesen  Gewerben  noc
andere  in  Dorpat  vorhanden  waren  und  dass  es  ihren  Angehörigen
materiell  gut  ging,  ist  aus  Rüssows  Chronik  bekannt,  wovon
unten  mehr.  .
Sehr  wichtig  wäre  es  natürlich,  sich  darüber  klar  werden  zu  kon
neu,  an  welche  Muster  sich  die  Inländischen  Schrägen  angelehnt  haben-Es
  versteht  sich  von  selbst,  dass  weder  der  Rath  noch  che  .  Han
werker  daran  gedacht  haben,  das  zu  erlassende  oder  von  den  Handwer'
kern  gewünschte  Recht  neu  auszuarbeiten.  Vielmehr  pflegte  man  sie  ^
an  den  Rath  der  grösseren  deutschen  Städte  zu  wenden,  um  von  do  ^
her  Rechtsbelehrung  zu  erbitten  oder,  was  vermuthlich  das  häutigen^
war,  die  Handwerker  erbaten  sich  von  den  Genossen  irgend  eine
Stadt  die  Abschrift  der  für  ihr  Amt  geltenden  Gesetze  aus*.  \  ^
durch  sie  sich  dabei  leiten  Hessen,  ob  sie  in  die  nachstgelegen
Stadt  schrieben  oder  dahin,  wo  ihr  Each  einen  besonderen  ^
genoss,  oder  dahin,  von  wo  der  eine  oder  andere  stammte  oder
er  Ereunde  und  Bekannte  hatte,  —  das  muss  dahingestellt  h^^i  )
Die  erhaltene  Kopie  wird  dann  kaum  wörtlich  benutzt,  sonde
den  örtlichen  Gewohnheiten  gemäss  umgearbeitet  worden  sein.  A  ^
diese  Weise  ist  es  aber  heute  sehr  schwierig  die  Verwandtscha
oder  den  einheitlichen  Ursprung  zweier  Schrägen  nachzuweisc
1  Schoelers  Schragenbuch,  Handschrift  im  Besitze  von  i’rofessor  Stieda  in  Rosto
2  Stieda,  Aus  d.  Leben  d.  Rigaer  Goldschni.,  Bait.  M.  35,  S.  25.
            
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