Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Her  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

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ine  gewisse  Übereinstimmung  verstand  sich  bei  der  allgemeinen
•Annahme  der  Grundzüge  der  Zunftverfassung  von  selbst.
Es  liegt  für  die  livländischen  Städte  nahe  zu  glauben,  dass
sich  im  Bedarfsfälle  in  der  Regel  nach  Lübeck  gewandt  haben
um  Kenntniss  des  dortigen  Zunftrechts  zu  erlangen.  Lübeck
"är  der  \  orort  der  Hanse  und  durch  rege  gewerbliche  Entwickelung
f^sgezeichnet,  so  dass  der  Wunsch  verständlich  erscheint,  die  hier
^  der  grösseren  Stadt  gemachten  Erfahrungen  verwerthen  zu  können.
^  ^  Lübeck  werden  wohl  auch  die  anderen  Hansestädte  ausgehaben,
  doch  haben  wir,  wie  überhaupt  über  diese  Beleh-^^gen,
  nur  wenig  Nachrichten  darüber.  Dass  aus  Lübeck  im  vier-^
  nten  Jahrhundert  die  rigischen  Goldschmiede  ihren  Schrägen
^Ogen,  wurde  schon  erwähnt.  Dem  Vorgehen  der  Goldchmiede
  sind  gewiss  andere  Ämter  gefolgt,  wenn  sich  das  auch
^  Einzelnen  nicht  mehr  nachweisen  lässt.  Sicheres  erfahren  wir
die  Benutzung  lübischer  Vorlagen  erst  aus  dem  Beginn  des
od  Jahre  1513  holten  sich  nämlich  die  Schnitzer
Tischler  in  Reval  ihren  Schrägen  aus  Lübeck  und  dieser  ging
^  ^Gr  Folge  —  1336  —  nach  Riga  über,  wo  die  Tischler  „von  an
in  Wehrten  Stadt  Riga  biss  IS3S  ohne  Regimeftt  gelebet
Q  ein  Jeder  nach  eigenem  Gefallen  vor  sich  gearbeidet,  auch
Hellen  nnd  Jungen  gehalten  hätte,  Er  inögte  das  Handwerk  recht
¿ohabt  haben  oder  nicht.^^  In  Lübeck  gab  es  während
ein  Jahrhunderts  ein  Amt  der  Tischler  noch  nicht,  wohl  aber
der  Kunthor-  und  Fanelenmaker  (i.  e.  Snyddeker)  und
der  Kistenmaker.  Aus  der  Vereinigung  dieser  beiden
entstand  1620  das  Amt  der  Tischler’.  In  Reval  gründeten
'töy  J^hre  1513  j^de  meierund  glasseiverters  und  snitkers,  kün-Eoll^^^^^^
  zusammen  ein  Amt  und  werden  sich  vermuthlich  die
jç  der  beiden  oben  genannten  Ämter  aus  Lübeck  haben
^  ’’’men  lassen.  Zwar  hat  der  uns  erhaltene,  seiner  Zeit  vom
^^er  Rathe  bestätigte  Schrägen  von  1513  weder  mit  dem  der
I  von  1472,  noch  dem  der  Kistenmaker  von  1558  in
^  ^^sgesprochen  deutliche  Übereinstimmung,  aber  da  eine  Ein*
freT^^^  das  alte  Meisterbuch  des  rigischen  Tischleramts,  das
çjj.«  ersten  Drittel  des  18.  Jahrhunderts  angelegt  wurde,  aus*
besagt,  dass  das  y^Revalsche  Ambt  Ihre  Schrägen  mit
^en  Kosten  von  Lübeck  geholet  gehabt,  so  hat  man,  denke  ich.

'  Wehr

mann,  Lübeck.  Zunftrollen,  S.  294.
            
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