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Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
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In Gesellenschaften eine Vermuthung ausgesprochen sein.
Glaser erhaltenen aus dem i6. Jahrhundert, dem der
i^selie ^iGr Schlosser, ist nämlich beständig von „Örten-
Dieser Ausdruck aber ist verdorben aus „Irten-
Geselle^ pflegte man in Süddeutschland die Vorstände der
Soviel benennen. „Yrte^‘ oder bedeutet
Mittel ^^irthshaus oder Zechgelage und da die Herberge den
^'^('stand^^ ^ reibens der Gesellen bildete, so werden die den
Sein 1 '"(^präsentirenden Gesellen darnach benannt worden
kannte man den Ausdruck nur in Süddeutschland,
Sprach Norden von Altgesellen oder Büchsenmeistern
^^^tsch ^ möchte man hier an eine Entlehnung aus einer süd-
Sewerhe^ etwa Nürnberg, denken, wo gerade das Schlosser-
Mit sehr entwickelte und hochstehende Handtierung war.
^eutiçj, ^ gedruckten Statuten, wie z. B. dem der Nürnberger
Au» :53", (1er Schreinergesellen von 1573', oder
N^ürschnerknechte* ist zwar mehr als die im Wesen
^ann j^'gung hegende X’erwandtschaft nicht nachweisbar. Doch
^^'■ände ^"tlehnung auf Umwegen erfolgt und dadurch manche
ung 2u erklären sein.
Untej-
^Isch(.q Q ^'^^(^(ler entlehnten wieder die Handwerker der livlän-
'^aler und^^^^ Schrägen. So verschafften sich die dörptschen
Jahre 1549 für 40 Mark von dem rigischen
nahm^*^^ I^opie des dortigen Amtsschragens, und im Jahre
(lörptsche Schmiedeamt fast alle Artikel des rigi-
^ '^K^ns von 1578 mit nur geringen Änderungen an®.
^^dert. ly der Ämter blieb in ihren Grundzügen unver-
^^Ister vorgezeichnete Laufbahn vom Lehrling bis zum
(lurchmessen, die vorgeschriebene Ordnung in der
^ eräusserung gewerblicher Gegenstände einge-
^ I^’ur ereigneten sich innerhalb der vorgesehenen
Verschiebungen und Veränderungen, wie bereits
sie ijj. ''^*'(*^- Die Vervollständigung des geltenden Rechts,
^^rag^^ ^ uachzuweisen, fehlt leider das Material, indem
klicher Handwerksämter aus dem 15. Jahrhundert nur
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irx * c (^Gschichte altnürnbergischen Gesellenwesens. Hildebr. Jahrb.
(^^schichte der deutschen Gesellen verbände. 1876, S. 267.
•'gsber. d. Ges. f. Gesch. u. Alterth. d. Ostseepr. 1892, S. 9.
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