Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

St

Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

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In  Gesellenschaften  eine  Vermuthung  ausgesprochen  sein.
Glaser  erhaltenen  aus  dem  i6.  Jahrhundert,  dem  der
i^selie  ^iGr  Schlosser,  ist  nämlich  beständig  von  „Örten-Dieser
  Ausdruck  aber  ist  verdorben  aus  „Irten-Geselle^
  pflegte  man  in  Süddeutschland  die  Vorstände  der
Soviel  benennen.  „Yrte^‘  oder  bedeutet
Mittel  ^^irthshaus  oder  Zechgelage  und  da  die  Herberge  den
^'^('stand^^  ^  reibens  der  Gesellen  bildete,  so  werden  die  den
Sein  1  '"(^präsentirenden  Gesellen  darnach  benannt  worden
kannte  man  den  Ausdruck  nur  in  Süddeutschland,
Sprach  Norden  von  Altgesellen  oder  Büchsenmeistern
^^^tsch  ^  möchte  man  hier  an  eine  Entlehnung  aus  einer  süd-Sewerhe^
  etwa  Nürnberg,  denken,  wo  gerade  das  Schlosser-Mit
  sehr  entwickelte  und  hochstehende  Handtierung  war.
^eutiçj,  ^  gedruckten  Statuten,  wie  z.  B.  dem  der  Nürnberger
Au»  :53",  (1er  Schreinergesellen  von  1573',  oder
N^ürschnerknechte*  ist  zwar  mehr  als  die  im  Wesen
^ann  j^'gung  hegende  X’erwandtschaft  nicht  nachweisbar.  Doch
^^'■ände  ^"tlehnung  auf  Umwegen  erfolgt  und  dadurch  manche
ung  2u  erklären  sein.
Untej-^Isch(.q
  Q  ^'^^(^(ler  entlehnten  wieder  die  Handwerker  der  livlän-'^aler
  und^^^^  Schrägen.  So  verschafften  sich  die  dörptschen
Jahre  1549  für  40  Mark  von  dem  rigischen
nahm^*^^  I^opie  des  dortigen  Amtsschragens,  und  im  Jahre
(lörptsche  Schmiedeamt  fast  alle  Artikel  des  rigi-^
  '^K^ns  von  1578  mit  nur  geringen  Änderungen  an®.
^^dert.  ly  der  Ämter  blieb  in  ihren  Grundzügen  unver-^^Ister
  vorgezeichnete  Laufbahn  vom  Lehrling  bis  zum
(lurchmessen,  die  vorgeschriebene  Ordnung  in  der
^  eräusserung  gewerblicher  Gegenstände  einge-^
  I^’ur  ereigneten  sich  innerhalb  der  vorgesehenen
Verschiebungen  und  Veränderungen,  wie  bereits
sie  ijj.  ''^*'(*^-  Die  Vervollständigung  des  geltenden  Rechts,
^^rag^^  ^  uachzuweisen,  fehlt  leider  das  Material,  indem

klicher  Handwerksämter  aus  dem  15.  Jahrhundert  nur

I
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*  M

irx  *  c  (^Gschichte  altnürnbergischen  Gesellenwesens.  Hildebr.  Jahrb.
(^^schichte  der  deutschen  Gesellen  verbände.  1876,  S.  267.
•'gsber.  d.  Ges.  f.  Gesch.  u.  Alterth.  d.  Ostseepr.  1892,  S.  9.

Sit,
            
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