Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
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aufzubringen wird unter Umständen für die Gewerbetreibenden
aicht leicht gewesen sein.
Verhängnissvoller als die Höhe dieser Beträge, über deren
drückende Wirkung sich ein entschiedenes Urtheil nicht gewinnen
lässt, war der Umstand, dass die Ämter anfingen sich zu geschlos
senen auszubilden. Man setzte die Zahl der Meisterstellen fest und
Hess keinen Gesellen zur Prüfung oder Anfertigung des Meister
stückes zu, ehe durch Tod oder Abgang eine Lücke eingetreten
"^ar. Diejenigen Gewerbetreibenden, die in Riga zuerst diesen
Schritt thaten, scheinen die Samtbäcker gewesen zu sein. In dem
Schrägen von 1487 wird ihre Zahl auf 16 beschränkt. Es folgen
^1^ Goldschmiede, indem sie 1542 sich auswirken, dass es ihrer
ttur 12 Meister sein sollen, und die Leineweber, die 1544 30 Meister
^tilassen. Über diese Zahl weit hinaus greift der Schrägen
tier Hanfschwinger, für welche die Obrigkeit die Zahl der Mit-
SHeder iggj auf 132 ansetzt. Doch haben wir es hier nicht mit
filler gewerblichen, sondern, wie erwähnt, commerziellen Zwecken
dienenden Korporation zu thun. Es liegt auf der Hand, wie wenig
*tu Interesse der Gesammtheit eine derartige Beschränkung der
‘^eisterstellen war. Sie war von dem vernünftigen Wunsche ein-
Scgeben, eine Überproduktion nicht aufkommen und jederzeit das
^agebot mit dem Begehr in Übereinstimmung sein zu lassen. Alle
Hglieder der Zunft sollten ein genügendes, wenn möglich reich-
^hes Einkommen haben, um den Stand als einen ansehnlichen auf
tier Höhe zu halten. Aber dahinter lauerte, begleitet von dem Un-
^erinögen, die richtige dem Bedürfniss entsprechende Zahl zu finden,
Eigennutz, der sich auf Kosten Anderer zu bereichern suchte
^tl alle jüngeren Mitbewerber gerne zurückschob. Es war ein
^**8«cbliches Beginnen bei einer für gewöhnlich anwachsenden Be-
'j^lkerung die Zahl der Meisterstellen feststellen zu wollen, die für
'vechselnde, in der Regel sich vermehrende Nachfrage aus-
^^Hig zu sorgen vermochte. Auf der anderen Seite wurde die
^SHchkeit des Erwerbes für das Individuum in einer W^eise be-
kränkt, die seiner Existenzberechtigung geradezu Hohn sprach.
. ^f^lnzelne fähige und geschickte Handwerker wurde längere Zeit
^Iner unselbständigen, die freie Entfaltung seiner Kräfte lähmenden
^ ^llung festgehalten, lediglich weil die das Vorrecht besitzenden
'^nossen dasselbe nur mit Wenigen zu theilen geneigt waren. Es
auf der Hand, dass die Gesammtheit unter dieser Einrichtung
die gewerbliche Entwickelung gehemmt wurde und weder so