Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
Vogt gesucht werden, sondern man ist verpflichtet sich an den
Ältermann zu wenden, und nur wenn diesem die friedliche Aus
söhnung nicht gelingt, ist der Recurs an die Amtsherren gestattet.
Der Wittwe eines gestorbenen Genossen wird das Recht einge
räumt den Betrieb fortsetzen zu dürfen, so lange bis sie sich auf s
Neue etwa vermählt.
Hinter diesen Bestimmungen tritt die Regelung der geselligen
Beziehungen auf den Zusammenkünften zurück. Mit der Reformation
haben die geistlichen Genossenschaften ihre Bedeutung verloren,
und die Versammlungen, von denen nunmehr die Rede ist, und die
Keiner versäumen darf, werden lediglich zur Verhandlung gewerb
licher Interessenfragen gedient haben. Festgehalten ist die Unter
stützung verarmter und erkrankter (Genossen. Alle vier Wochen
wird eine Büchse umgetragen, in die jeder Meister und Geselle
einen Schilling legen soll, ,,darmede sul 7Hen im falle, so einer not'
dürftig werde^ demstilven to hulpe kome^i''''.
So erscheint denn zwischen den beiden Schrägen ein geradezu
greifbarer Unterschied. Das Riga von 145^ zeigt ein wesentlich
anderes (Besicht als das von 1544. ln dem Riga des fünfzehnten
Jahrhunderts verdiente man reichlich und lebte becjuem. jeder
hatte ein genügendes Einkommen und Raum genug sich zu bewegen-
Keiner sah scheel auf den Anderen, und die der Produktion gezo
genen Grenzen waren weit bemessen. Hundert Jahre später macht
sich eine entgegengesetzte Strömung geltend. Offenbar hat trotz
Zunahme der Bevölkerung, die man annehmen, wenn auch nicht
beweisen kann, die gleichmässige Fortentwickelung des Gewerbe
wesens durch Krieg und sonstige Unruhen gelitten. Somit wünscht
man die Produktion zu verringern, um die Preise halten zu können,
die Zahl der Bewerber einzuengen und durch verschiedenes öko
nomisch-technisches Detail die Absatzfähigkeit der Erzeugnisse zti
verbessern. Augenansehnlich ist das Fortkommen des Einzelnen
erschwert; der Zutritt zum Amte ist nicht so leicht wie früher un^
die Ausübung des Gewerbes bleibt einer kleinen Zahl privilegirtef
Meister Vorbehalten.
Theilweise können diese (àrundsâtze nur gebilligt werden,
sie im Interesse des Publikums lagen, theilweise aber offenbaren
sie die Selbstsucht der Handwerker, die in folgenden Jahrhunderten
noch üppigere Blüthen trieb. Diesen Charakter trägt auch
Genehmigung, die der Rath der von den Leinewebern erbetenen
Veränderung ihres Schragens am 14. Juni 1588 ertheilte. Es zeig*