fullscreen: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
Vogt gesucht werden, sondern man ist verpflichtet sich an den 
Ältermann zu wenden, und nur wenn diesem die friedliche Aus 
söhnung nicht gelingt, ist der Recurs an die Amtsherren gestattet. 
Der Wittwe eines gestorbenen Genossen wird das Recht einge 
räumt den Betrieb fortsetzen zu dürfen, so lange bis sie sich auf s 
Neue etwa vermählt. 
Hinter diesen Bestimmungen tritt die Regelung der geselligen 
Beziehungen auf den Zusammenkünften zurück. Mit der Reformation 
haben die geistlichen Genossenschaften ihre Bedeutung verloren, 
und die Versammlungen, von denen nunmehr die Rede ist, und die 
Keiner versäumen darf, werden lediglich zur Verhandlung gewerb 
licher Interessenfragen gedient haben. Festgehalten ist die Unter 
stützung verarmter und erkrankter (Genossen. Alle vier Wochen 
wird eine Büchse umgetragen, in die jeder Meister und Geselle 
einen Schilling legen soll, ,,darmede sul 7Hen im falle, so einer not' 
dürftig werde^ demstilven to hulpe kome^i''''. 
So erscheint denn zwischen den beiden Schrägen ein geradezu 
greifbarer Unterschied. Das Riga von 145^ zeigt ein wesentlich 
anderes (Besicht als das von 1544. ln dem Riga des fünfzehnten 
Jahrhunderts verdiente man reichlich und lebte becjuem. jeder 
hatte ein genügendes Einkommen und Raum genug sich zu bewegen- 
Keiner sah scheel auf den Anderen, und die der Produktion gezo 
genen Grenzen waren weit bemessen. Hundert Jahre später macht 
sich eine entgegengesetzte Strömung geltend. Offenbar hat trotz 
Zunahme der Bevölkerung, die man annehmen, wenn auch nicht 
beweisen kann, die gleichmässige Fortentwickelung des Gewerbe 
wesens durch Krieg und sonstige Unruhen gelitten. Somit wünscht 
man die Produktion zu verringern, um die Preise halten zu können, 
die Zahl der Bewerber einzuengen und durch verschiedenes öko 
nomisch-technisches Detail die Absatzfähigkeit der Erzeugnisse zti 
verbessern. Augenansehnlich ist das Fortkommen des Einzelnen 
erschwert; der Zutritt zum Amte ist nicht so leicht wie früher un^ 
die Ausübung des Gewerbes bleibt einer kleinen Zahl privilegirtef 
Meister Vorbehalten. 
Theilweise können diese (àrundsâtze nur gebilligt werden, 
sie im Interesse des Publikums lagen, theilweise aber offenbaren 
sie die Selbstsucht der Handwerker, die in folgenden Jahrhunderten 
noch üppigere Blüthen trieb. Diesen Charakter trägt auch 
Genehmigung, die der Rath der von den Leinewebern erbetenen 
Veränderung ihres Schragens am 14. Juni 1588 ertheilte. Es zeig*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.