Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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1^6  Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.
einem  sehr  eingehenden  Sittenkodex  ist  alsdann  der  Verkehr  auf
den  Zusammenkünften  geregelt.  Man  soll  die  Versammlung  nicht
versäumen,  nicht  baarfuss  oder  „nacktschenkelig“  erscheinen,  sich
nicht  gegenseitig  schimpfen,  kein  Bier  verschütten,  sich  gegen
den  Leiter  der  Versammlung  nicht  auflehnen  u.  drgl.  m.  Wesentlicher ­
  als  alles  dies  aber  war  die  Krankenunterstützung,  die
indess  bei  Besserung  der  materiellen  Lage  zurückgezahlt  worden  ,
zu  sein  scheint,  da  sie  nur  auf  ein  Pfand  hin  gewährt  wurde,  und
die  gemeinsame  Bestattung  Verstorbener.  Auch  den  ausserhalb
Landes  gestorbenen  Meistern  und  Gesellen  wurden,  wenn  sie  in
Erfüllung  ihrer  Pflichten  in  ein  frühes  Grab  gesunken  waren,  die  |
letzten  Ehren  nicht  verweigert.
Die  Genossenschaft  scheint  keine  kleine  gewesen  zu  sein.  Em
an  den  Schrägen  sich  anschliessendes  Verzeichniss  von  Geschenken,
„in  tmse  ampth  to  vorbeteringe  mises  ampies  in  de  ehre  des  hilgen
tichams“  weist  21  Mitglieder  nach,  darunter  5  weiblichen  Geschlechts. ­
  Doch  werden  kaum  alle  Mitglieder  ihre  Freigiebigkeit
bewiesen  haben.
Gegenüber  diesen  Zuständen  lässt  uns  der  Schrägen  von  1544
in  erhebliche  Änderungen  Einblick  nehmen.  Seltsamer  Weise  geht
auch  hier  die  Initiative  zur  Umarbeitung  des  Statuts  wieder  von  den
Webern  selbst  aus,  die  Sorge  trugen,  dass  ihr  Amt  nicht  in  Verfall
gerathen  und  gar  verachtet  werden  könnte.  Aber  der  Rath  wat
nicht  ohne  Weiteres  bereit  den  neuen  Entwurf  zu  bestätigen,  und
wiederholt  mussten  die  Leineweber  den  Amtsherren  ihr  Gesuch
vortragen,  ehe  es  genehmigt  wurde.
In  Bezug  auf  das  Lehr  lings  wesen  zeigt  die  neue  Verfassung
noch  immer  keine  fest  bestimmte  Lehrzeit.  Aber  die  Annahme
eines  Lehrlings  ist  nicht  mehr  Privatangelegenheit,  sondern  Sache
des  Amts,  das  von  ihr  benachrichtigt  werden  muss.  Der  Lehrling
hatte  hierbei  eine  Mark  rig.  und  nach  Beendigung  der  Lehrzeh
eine  Tonne  Bier  zu  spenden.
Für  das  Gesellenwesen  ist  charakteristisch,  dass  der  zuwaU'
dernde  Geselle,  wenn  er  Arbeit  gefunden  hat,  12  Schillinge  in  die
Amtsbüchse  geben  muss.  Die  Gesellen  haben  nicht  mehr  freie
Beköstigung  beim  Meister,  sondern  müssen  für  sich  selbst  sorgeh-Der
  ihnen  bewilligte  Arbeitslohn  beträgt  die  Hälfte  von  deih
seitens  des  Meisters  mit  dem  Kunden  vereinbarten  Betrage.
die  längste  Zeit  im  Amte  beschäftigt  gewesen  war,  besass  di^
meiste  Anwartschaft  auf  eine  freie  Stelle.
            
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