Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
ZU wenden, dessen Einrichtungen den Livländern so oft als nach- 
ahmenswerthe vorschwebten, um zu erkunden, ob den dortigen 
Handwerksämtern das Recht zustehe Handel zu treiben. Das hierauf 
bezügliche Schreiben des Revaler Raths datirt vom 17. Juli 1545'' 
die Antwort des Lübecker Raths liegt einstweilen nicht vor. Wie 
sie indess ausgefallen sein wird, kann man sich denken. Abgesehen 
von vereinzelten Fällen, ist der Cirundsatz, dass Handwerk und 
Handel getrennt seien, in Lübeck immer anerkannt und aufrecht 
erhalten worden, so dass es den Handwerkern nicht zustand einen 
andern Handel zu treiben als den, der eine nothwendige Folge 
ihres (Gewerbes war Ihre Handelsbefugnisse beschränkten sich j 
darauf, dass sie Arbeitsmaterial einkaufen und die verfertigten 
Gegenstände verkaufen durften. An diesen (Grundsätzen hat man 
auch in Livland festgehalten, und so lange die Zunftverfassung 
herrschte, konnte ein Handwerker nicht zugleich Kaufmann sein- 
Endlich ist diese Periode diejenige, in der die Handwerksämter 1 
je mehr und mehr Einfluss auf die Stadtverwaltung auszuüben | 
beginnen. Riga war als Handelsstadt gegründet worden» und ver 
dankte sein Aufblühen und Erstarken der Entwickelung der bürger 
lichen (Gewerbe. Das Übergewicht der Handel und (Gewerbe trei 
benden Bürger über die anderen sowohl an Zahl als an Reichthum 
wuchs immer mehr, und so bereitete sich denn ganz allmählich der 
Übergang zu der eigenthümlichen (Gilde-Verfassung vor. 
Diese besteht in der grossen Gilde oder der Vereinigung der 
Kaufleute und der kleinen oder St. Johannis-(Gilde als dem Mittel 
punkt der verschiedenen Handwerksämter. Nicht alle Ämter g^' 
hörten zur kleinen oder St. Johannis-Gilde. Das (Goldschmiede 
gewerbe war in der grossen Gilde vertreten. Die Korporationen 
der Hilfsgewerbe des Handels, wie Bierträger, Salzträger, Ligge'"’ 
Hanfschwinger zählten wohl so wenig zur kleinen (lilde als dm 
späteren undeutschen Ämter. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts 
scheint die Idee aufgetaucht zu sein die letzteren ebenfalls in dcU 
Verband der kleinen (Gilde einzureihen. Der Entwurf einer Polizze 
Ordnung der königlichen Stadt Riga vom Jahre 1674 nennt Fischet*' 
Bier- und Salzträger, Ligger u. s. w. unter den aufzunehmendett 
Ämtern^. Doch ist daraus nichts geworden. Das Amt der Stadt 
t Stieda, Beiträge z. Kunde E. L. K. 4, S. 123. 
2 Wehrmann, a. a. O., S. 104. 
3 Keussler, a. a. O., S. 27. 
4 Matthias Gosiers Collectaneenbuch in der rig. Stadtbibliothek.
	        
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