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Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
ZU wenden, dessen Einrichtungen den Livländern so oft als nach-
ahmenswerthe vorschwebten, um zu erkunden, ob den dortigen
Handwerksämtern das Recht zustehe Handel zu treiben. Das hierauf
bezügliche Schreiben des Revaler Raths datirt vom 17. Juli 1545''
die Antwort des Lübecker Raths liegt einstweilen nicht vor. Wie
sie indess ausgefallen sein wird, kann man sich denken. Abgesehen
von vereinzelten Fällen, ist der Cirundsatz, dass Handwerk und
Handel getrennt seien, in Lübeck immer anerkannt und aufrecht
erhalten worden, so dass es den Handwerkern nicht zustand einen
andern Handel zu treiben als den, der eine nothwendige Folge
ihres (Gewerbes war Ihre Handelsbefugnisse beschränkten sich j
darauf, dass sie Arbeitsmaterial einkaufen und die verfertigten
Gegenstände verkaufen durften. An diesen (Grundsätzen hat man
auch in Livland festgehalten, und so lange die Zunftverfassung
herrschte, konnte ein Handwerker nicht zugleich Kaufmann sein-
Endlich ist diese Periode diejenige, in der die Handwerksämter 1
je mehr und mehr Einfluss auf die Stadtverwaltung auszuüben |
beginnen. Riga war als Handelsstadt gegründet worden» und ver
dankte sein Aufblühen und Erstarken der Entwickelung der bürger
lichen (Gewerbe. Das Übergewicht der Handel und (Gewerbe trei
benden Bürger über die anderen sowohl an Zahl als an Reichthum
wuchs immer mehr, und so bereitete sich denn ganz allmählich der
Übergang zu der eigenthümlichen (Gilde-Verfassung vor.
Diese besteht in der grossen Gilde oder der Vereinigung der
Kaufleute und der kleinen oder St. Johannis-(Gilde als dem Mittel
punkt der verschiedenen Handwerksämter. Nicht alle Ämter g^'
hörten zur kleinen oder St. Johannis-Gilde. Das (Goldschmiede
gewerbe war in der grossen Gilde vertreten. Die Korporationen
der Hilfsgewerbe des Handels, wie Bierträger, Salzträger, Ligge'"’
Hanfschwinger zählten wohl so wenig zur kleinen (lilde als dm
späteren undeutschen Ämter. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts
scheint die Idee aufgetaucht zu sein die letzteren ebenfalls in dcU
Verband der kleinen (Gilde einzureihen. Der Entwurf einer Polizze
Ordnung der königlichen Stadt Riga vom Jahre 1674 nennt Fischet*'
Bier- und Salzträger, Ligger u. s. w. unter den aufzunehmendett
Ämtern^. Doch ist daraus nichts geworden. Das Amt der Stadt
t Stieda, Beiträge z. Kunde E. L. K. 4, S. 123.
2 Wehrmann, a. a. O., S. 104.
3 Keussler, a. a. O., S. 27.
4 Matthias Gosiers Collectaneenbuch in der rig. Stadtbibliothek.