Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6,  Jahrhundert.

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die  dem  Rathe  nöthigenfalls  Auskunft  geben  konnten,  so  steht
doch  nichts  der  Annahme  entgegen,  dass  in  dem  Maasse  als  Handelsund
  Gewerbe-Angelegenheiten  an  Bedeutung  gewannen,  der  Rath
einzelne  durch  Fähigkeiten  ausgezeichnete  Vertreter  derselben  zu
Berathungen  über  kommunale,  wirthschaftliche  und  politische  Fragen
heranzog  h  Die  in  den  Ämtern  Ehrenposten,  wie  Ältermann  oder
Beisitzer,  bekleidenden  Persönlichkeiten,  die  also  das  Vertrauen  der
Genossenschaften  besassen,  waren  für  solche  Unterredungen  sehr
geeignet,  und  dass  sie  ihrerseits  in  schwierigen  Fällen,  in  denen
ein  Ausweg  nicht  sofort  gefunden  wurde,  Versammlungen  ihrer
Amtsgenossen  zusammenriefen,  konnte  der  Rath  nicht  verhindern.
Möglicherweise  hat  er  es  sogar  begünstigt,  da  ihm  daran  liegen
musste  in  wichtigen  Angelegenheiten,  bei  neuen  Steuern  u.  dergl.  msich
  des  Einverständnisses  der  Bürger  vergewissern  zu  können.
Aus  dieser  durch  die  Umstände  gebotenen  Heranziehung  der  Älterleute ­
  und  Ältesten  wurde  im  Laufe  der  Jahre  die  Regel.  Was
ursprünglich  den  Ämtern  blos  zugestanden  war,  nämlich  sich  über
städtische  Angelegenheiten  äussern  zu  dürfen,  beanspruchten  sie
demnächst  als  ihr  Recht.  Es  erwuchs  die  Auffassung,  dass  es  ein
Recht  der  Ämter  sei,  eine  Vertretung  durch  ihre  Älterleute  zU
haben,  und  so  wurde  vielleicht  aus  Zweckmässigkeitsgründen,  um
nicht  mehrere  Versammlungen  einzelner  Ämter  veranstalten  zU
müssen,  es  üblich  die  aus  Repräsentanten  der  Ämter  gebildete  Verbindung ­
  der  kleinen  Gilde  regelmässig  zu  befragen.
Belege  für  eine  Heranziehung  der  Älterleute  zur  Berathung
allgemeiner  städtischer  Fragen  finden  sich  schon  im  fünfzehnten
Jahrhundert.  Der  kirchholmsche  Vertrag,  durch  den  Riga  unter
die  Botmässigkeit  des  Ordensmeisters  sowie  des  Erzbischofs  gerieth,
ist  von  6  Mitgliedern  des  Rathes  und  je  3  Vertretern  der  beid^*^
Gilden  unterzeichnet.  Damals  war  mithin  der  UmbildungsprocesS
schon  vollzogen.  Dass  dieser  an  die  beiden  Stuben  anknüph^’
mag  in  deren  hohem  Alter  und  Ansehen  gelegen  haben.  Vielleic^^^
zog  der  Rath  zunächst  nur  Vertreter  der  Mitglieder  dieser  .Stuben
zu,  und  wenn  es  auf  diese  Weise  vortheilhaft  wurde  zu  einer
beiden  Stuben  zu  gehören,  so  mochte  mit  der  Zeit  die  DopP^^
mitgliedschaft  ihre  Schattenseiten  haben.  Da  beschränkte  man  sie^^
denn  darauf,  dass  die  Älterleute  der  Ämter  blos  die  Mitgliedschaft
erwarben  und  so  den  Zusammenhang  herstellten.  Möglicherwm^^

1  Keussler,  Beiträge  zur  Verfassungsgesch.  Rigas,  S.  27  fl.
            
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