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Der Aufschwung der Handwerksämter im i6, Jahrhundert.
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die dem Rathe nöthigenfalls Auskunft geben konnten, so steht
doch nichts der Annahme entgegen, dass in dem Maasse als Handels-
und Gewerbe-Angelegenheiten an Bedeutung gewannen, der Rath
einzelne durch Fähigkeiten ausgezeichnete Vertreter derselben zu
Berathungen über kommunale, wirthschaftliche und politische Fragen
heranzog h Die in den Ämtern Ehrenposten, wie Ältermann oder
Beisitzer, bekleidenden Persönlichkeiten, die also das Vertrauen der
Genossenschaften besassen, waren für solche Unterredungen sehr
geeignet, und dass sie ihrerseits in schwierigen Fällen, in denen
ein Ausweg nicht sofort gefunden wurde, Versammlungen ihrer
Amtsgenossen zusammenriefen, konnte der Rath nicht verhindern.
Möglicherweise hat er es sogar begünstigt, da ihm daran liegen
musste in wichtigen Angelegenheiten, bei neuen Steuern u. dergl. m-
sich des Einverständnisses der Bürger vergewissern zu können.
Aus dieser durch die Umstände gebotenen Heranziehung der Älter
leute und Ältesten wurde im Laufe der Jahre die Regel. Was
ursprünglich den Ämtern blos zugestanden war, nämlich sich über
städtische Angelegenheiten äussern zu dürfen, beanspruchten sie
demnächst als ihr Recht. Es erwuchs die Auffassung, dass es ein
Recht der Ämter sei, eine Vertretung durch ihre Älterleute zU
haben, und so wurde vielleicht aus Zweckmässigkeitsgründen, um
nicht mehrere Versammlungen einzelner Ämter veranstalten zU
müssen, es üblich die aus Repräsentanten der Ämter gebildete Ver
bindung der kleinen Gilde regelmässig zu befragen.
Belege für eine Heranziehung der Älterleute zur Berathung
allgemeiner städtischer Fragen finden sich schon im fünfzehnten
Jahrhundert. Der kirchholmsche Vertrag, durch den Riga unter
die Botmässigkeit des Ordensmeisters sowie des Erzbischofs gerieth,
ist von 6 Mitgliedern des Rathes und je 3 Vertretern der beid^*^
Gilden unterzeichnet. Damals war mithin der UmbildungsprocesS
schon vollzogen. Dass dieser an die beiden Stuben anknüph^’
mag in deren hohem Alter und Ansehen gelegen haben. Vielleic^^^
zog der Rath zunächst nur Vertreter der Mitglieder dieser .Stuben
zu, und wenn es auf diese Weise vortheilhaft wurde zu einer
beiden Stuben zu gehören, so mochte mit der Zeit die DopP^^
mitgliedschaft ihre Schattenseiten haben. Da beschränkte man sie^^
denn darauf, dass die Älterleute der Ämter blos die Mitgliedschaft
erwarben und so den Zusammenhang herstellten. Möglicherwm^^
1 Keussler, Beiträge zur Verfassungsgesch. Rigas, S. 27 fl.