Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  16.  Jahrhundert.

Die  Gilden  dagegen  wählten  ihre  Älterleute  und  Bürgervertreter
frei  ohne  jede  Einmischung  des  Raths  h
Die  so  beliebten  Beschränkungen  liessen  nicht  einmal  die  Freiheiten ­
  zu,  die  man  vor  1585  genossen  hatte,  und  obwohl  man
dem  Vergleiche  zustimmte,  war  man  in  Bürgerkreisen  keineswegs
mit  ihm  zufrieden.  Vielmehr  trug  man  unverholenes  Missvergnügen ­
  zur  Schau,  so  dass  der  Rath  auf’s  neue  einzulenken  sich
gemüssigt  sah.  Er  verstand  sich  im  Jahre  1592  zu  einer  Reorganisation ­
  der  Vertretung  der  Gemeinde  bei  der  Steuerverwaltung  in
der  Art,  dass  alle  Einkünfte  der  Stadt  von  einem  Ausschuss  verwaltet ­
  werden  sollten,  der  aus  einem  Bürgermeister,  einem  Rathsherrn, ­
  einem  Ältermann  nebst  2  Ältesten  der  grossen  Gilde  und
einem  Ältermann  der  kleinen  Gilde  zusammengesetzt  war.
Indess  vermochte  dieses  Zugeständniss  die  Unzufriedenheit  und
Erbitterung  gegen  den  Rath  nicht  völlig  aufzuheben.  Nur  mühsam
konnte  eine  offene  Auflehnung  gegen  den  Rath  unterdrückt  werden,
der  seinerseits  nicht  aufhörte  seine  Macht  zu  immer  weiteren  Beschränkungen ­
  der  Rechte  der  Bürgerschaft  zu  missbrauchen.  Auf
der  Fastnachtsversammlung  der  grossen  Gilde  im  Jahre  1604  erreichte ­
  der  Unwille  den  höchsten  Grad.  Die  Bürgerschaft  weigerte
sich  den  Ältermann,  wie  es  seit  dem  Severinschen  Vertrage  üblich
geworden  war,  von  dem  Ausschuss  der  Bürgervertreter  ernennen
zu  lassen,  sondern  wollte  ihn  selbst  „aus  dem  ganzen  Corpus  der
Gemeine“  wählen.  Ferner  aber  wurde  eine  einheitliche  Finanz'
Verwaltung  gefordert.  Die  bisherige  Kastenverwaltung  sollte  mi(
der  Stadtkämmerei  zu  einem  Ganzen  verschmolzen  werden  und
man  drohte  mit  einer  Klage  beim  Könige,  falls  der  Rath  sich
nicht  füge.
Aber  der  Rath  fügte  sich  und  es  kam  zu  dem  Vertrage  vom
2g.  April  1604,  der  endlich  die  Wünsche  der  Bürgerschaft,  für  dm
sie  ein  halbes  Jahrhundert  gekämjift  hatte,  erfüllte.  Den  GildcU
war  fortan  die  volle  Antheilnahme  an  der  gesummten  städtische^
und  finanziellen  Verwaltung  gesichert.  (Gemeinsam  mit  dem  Rathe
sollen  Älterleute  und  Älteste,  an  Zahl  nicht  mehr  als  63,  der  Stad*
Geschicke  entscheiden  und  wenn  Dinge  zur  Erledigung  käiueU»
aus  denen  der  Stadt  besondere  Vortheile  oder  Nachtheile  cut
springen  konnten,  sollte  die  Bürgerschaft  sic  auf  ihren  Gildestubm’
vorher  in  Erwägung  ziehen.  Wegen  der  Finanzverwaltung  alm*^

1  Keussler,  a.  a.  O.,  S.  71  ff.;  Bergmann,  Historische  Schriften  II,  aqi.
            
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