Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
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^lässigste Maassregel erklärten. Der Kurfürst von Brandenburg
liess daran erinnern, dass er schon 1669 die Aufhebung derselben
Angeregt habe; der Vertreter von Hraunschweig-Celle sprach sich
gleichfalls dahin aus, dass sein Fürst „wenig auf die Zünfte hielte“.
Und der Vertreter von Braunschweig-Calenberg war mit der Ab
schaffung einverstanden, wenn sie im ganzen Reiche vorgenommen
^ürde. Kurz fast die ganze weltliche Fürstenbank stimmte dem
l^randenburgischen Vorschläge zu, dessen Ausführung zunächst
allerdings unterblieb. Die Ansicht, die das Wesentliche der Zunft-
^•urichtung festhalten und nur die Missbräuche beschneiden wollte,
l^chielt die Oberhand. Um den letzteren Zweck zu erreichen, wurden
l^ctwährend Projekte ausgearbeitet. Aus dem ^^unvorgreifflicheti
und dem Gutachten von 1667 wurde ein neues Akten-
^'^ück komponirt. Die Reichsdiktatur lieferte „Additiones“, das
^^rfürsten-Kollegium „Monita“ zum ersteren, und alles zusammen
^Dnöglichte die Vereinbarung eines neuen Projekts: „was Ui den
tí gen Reichs-Abschied wegen derer bey den Handiverkern ein-
^^^ssenen Alissbräuche zu bri7igen seyn möchte'^. Dieses bildete
|llc Hauptunterlage des Reichsgutachtens vom 3. März 1672, das
^Ider nur wenig Beachtung fand. Immerhin ergingen in Preussen,
Seine Grundsätze gestützt, die Edikte vom 3. November 1686,
^ai 1688 und 13. Juli 1688 zur Abhilfe der verschiedenen Mängel
Zunft Verfassung, und in Hessen erliess Landgraf Karl eine all-
Scmeine Zunftordnung, die bestrebt war, die vornehmsten Miss-
’^^Uche aufzuheben*.
Regte es sich auf diese Weise längere Zeit in Deutschland auf
Gebiete der gewerblichen Gesetzgebung, so ist es erklärlich,
j man in Riga, wo man stets die Vorgänge des Mutter-
mit Interesse verfolgte, und wo vermuthlich ebenfalls Miss-
l*^rnung über die bestehenden Zustände herrschte, nicht zurück-
^•ben wollte. Die bevorrechteten Handwerker klagten über die
^nkurrenz Unzünftiger, und diese beklagten sich über den Umfang
, ^ der Niederlassung zu erfüllenden Bedingungen. Bäcker
darüber, dass jungen Kaufleuten und Wittwen gestattet
^^*'de Brot zu backen und in den Häusern zu verkaufen. Die
"^^neider wiesen daraufhin, dass ihrer 20 wären, obgleich 10 die
Stadt versorgen könnten. Nun wären aber ausserdem noch
ha,./ ^«-yer, a. a. O. i, S. 73 ff. Stieda, a. a. O., S. 5>4, sowie dessen Ab-
S, «Zunftwesen“ im Handwörterbuche der Staatswissenschaften. Band 6,
*—890. Mäscher, a. a. O., S. 357 —359*