Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen. 
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^lässigste Maassregel erklärten. Der Kurfürst von Brandenburg 
liess daran erinnern, dass er schon 1669 die Aufhebung derselben 
Angeregt habe; der Vertreter von Hraunschweig-Celle sprach sich 
gleichfalls dahin aus, dass sein Fürst „wenig auf die Zünfte hielte“. 
Und der Vertreter von Braunschweig-Calenberg war mit der Ab 
schaffung einverstanden, wenn sie im ganzen Reiche vorgenommen 
^ürde. Kurz fast die ganze weltliche Fürstenbank stimmte dem 
l^randenburgischen Vorschläge zu, dessen Ausführung zunächst 
allerdings unterblieb. Die Ansicht, die das Wesentliche der Zunft- 
^•urichtung festhalten und nur die Missbräuche beschneiden wollte, 
l^chielt die Oberhand. Um den letzteren Zweck zu erreichen, wurden 
l^ctwährend Projekte ausgearbeitet. Aus dem ^^unvorgreifflicheti 
und dem Gutachten von 1667 wurde ein neues Akten- 
^'^ück komponirt. Die Reichsdiktatur lieferte „Additiones“, das 
^^rfürsten-Kollegium „Monita“ zum ersteren, und alles zusammen 
^Dnöglichte die Vereinbarung eines neuen Projekts: „was Ui den 
tí gen Reichs-Abschied wegen derer bey den Handiverkern ein- 
^^^ssenen Alissbräuche zu bri7igen seyn möchte'^. Dieses bildete 
|llc Hauptunterlage des Reichsgutachtens vom 3. März 1672, das 
^Ider nur wenig Beachtung fand. Immerhin ergingen in Preussen, 
Seine Grundsätze gestützt, die Edikte vom 3. November 1686, 
^ai 1688 und 13. Juli 1688 zur Abhilfe der verschiedenen Mängel 
Zunft Verfassung, und in Hessen erliess Landgraf Karl eine all- 
Scmeine Zunftordnung, die bestrebt war, die vornehmsten Miss- 
’^^Uche aufzuheben*. 
Regte es sich auf diese Weise längere Zeit in Deutschland auf 
Gebiete der gewerblichen Gesetzgebung, so ist es erklärlich, 
j man in Riga, wo man stets die Vorgänge des Mutter- 
mit Interesse verfolgte, und wo vermuthlich ebenfalls Miss- 
l*^rnung über die bestehenden Zustände herrschte, nicht zurück- 
^•ben wollte. Die bevorrechteten Handwerker klagten über die 
^nkurrenz Unzünftiger, und diese beklagten sich über den Umfang 
, ^ der Niederlassung zu erfüllenden Bedingungen. Bäcker 
darüber, dass jungen Kaufleuten und Wittwen gestattet 
^^*'de Brot zu backen und in den Häusern zu verkaufen. Die 
"^^neider wiesen daraufhin, dass ihrer 20 wären, obgleich 10 die 
Stadt versorgen könnten. Nun wären aber ausserdem noch 
ha,./ ^«-yer, a. a. O. i, S. 73 ff. Stieda, a. a. O., S. 5>4, sowie dessen Ab- 
S, «Zunftwesen“ im Handwörterbuche der Staatswissenschaften. Band 6, 
*—890. Mäscher, a. a. O., S. 357 —359*
	        
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