Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.

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^lässigste  Maassregel  erklärten.  Der  Kurfürst  von  Brandenburg
liess  daran  erinnern,  dass  er  schon  1669  die  Aufhebung  derselben
Angeregt  habe;  der  Vertreter  von  Hraunschweig-Celle  sprach  sich
gleichfalls  dahin  aus,  dass  sein  Fürst  „wenig  auf  die  Zünfte  hielte“.
Und  der  Vertreter  von  Braunschweig-Calenberg  war  mit  der  Abschaffung ­
  einverstanden,  wenn  sie  im  ganzen  Reiche  vorgenommen
^ürde.  Kurz  fast  die  ganze  weltliche  Fürstenbank  stimmte  dem
l^randenburgischen  Vorschläge  zu,  dessen  Ausführung  zunächst
allerdings  unterblieb.  Die  Ansicht,  die  das  Wesentliche  der  Zunft-^•urichtung

  festhalten  und  nur  die  Missbräuche  beschneiden  wollte,
l^chielt  die  Oberhand.  Um  den  letzteren  Zweck  zu  erreichen,  wurden
l^ctwährend  Projekte  ausgearbeitet.  Aus  dem  ^^unvorgreifflicheti
und  dem  Gutachten  von  1667  wurde  ein  neues  Akten-^'^ück
  komponirt.  Die  Reichsdiktatur  lieferte  „Additiones“,  das
^^rfürsten-Kollegium  „Monita“  zum  ersteren,  und  alles  zusammen
^Dnöglichte  die  Vereinbarung  eines  neuen  Projekts:  „was  Ui  den
tí  gen  Reichs-Abschied  wegen  derer  bey  den  Handiverkern  ein-^^^ssenen
  Alissbräuche  zu  bri7igen  seyn  möchte'^.  Dieses  bildete
|llc  Hauptunterlage  des  Reichsgutachtens  vom  3.  März  1672,  das
^Ider  nur  wenig  Beachtung  fand.  Immerhin  ergingen  in  Preussen,
Seine  Grundsätze  gestützt,  die  Edikte  vom  3.  November  1686,
^ai  1688  und  13.  Juli  1688  zur  Abhilfe  der  verschiedenen  Mängel
Zunft  Verfassung,  und  in  Hessen  erliess  Landgraf  Karl  eine  all-Scmeine
  Zunftordnung,  die  bestrebt  war,  die  vornehmsten  Miss-’^^Uche
  aufzuheben*.
Regte  es  sich  auf  diese  Weise  längere  Zeit  in  Deutschland  auf
Gebiete  der  gewerblichen  Gesetzgebung,  so  ist  es  erklärlich,
j  man  in  Riga,  wo  man  stets  die  Vorgänge  des  Muttermit
  Interesse  verfolgte,  und  wo  vermuthlich  ebenfalls  Missl*^rnung
  über  die  bestehenden  Zustände  herrschte,  nicht  zurück-^•ben
  wollte.  Die  bevorrechteten  Handwerker  klagten  über  die
^nkurrenz  Unzünftiger,  und  diese  beklagten  sich  über  den  Umfang
,  ^  der  Niederlassung  zu  erfüllenden  Bedingungen.  Bäcker
darüber,  dass  jungen  Kaufleuten  und  Wittwen  gestattet
^^*'de  Brot  zu  backen  und  in  den  Häusern  zu  verkaufen.  Die
"^^neider  wiesen  daraufhin,  dass  ihrer  20  wären,  obgleich  10  die
Stadt  versorgen  könnten.  Nun  wären  aber  ausserdem  noch

ha,./  ^«-yer,  a.  a.  O.  i,  S.  73  ff.  Stieda,  a.  a.  O.,  S.  5>4,  sowie  dessen  Ab-S,
  «Zunftwesen“  im  Handwörterbuche  der  Staatswissenschaften.  Band  6,
*—890.  Mäscher,  a.  a.  O.,  S.  357  —359*
            
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