Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u,  die  Reformbestrebungen.  i  yg
^umme  Geldes  unter  einem  leidlichen  Vorwände  abnehmen  zu
können.  Übrigens  scheinen  die  vorstehend  genannten  Beträge
•lur  Minimalangaben  zu  sein,  denn  wie  in  dem  Entwürfe  der  Raths-Verordnung
  sub  C  gesagt  ist,  waren  die  Unkosten  bei  einzelnen
-^rntern  bis  auf  100  und  mehr  Rthlr.  gestiegen.
Neben  den  hohen  Eintrittsgeldern  wurde  zweitens  als  Übelstand
  die  lange  Dauer  der  sogen.  Muth-  oder  Eindienungszeit  an-S^sehen.
  Es  war  die  Periode,  die  jeder  Geselle,  der  sich  zur
Erlangung  des  Meisterrechts  meldete,  bei  einem  rigischen  Meister
^'^gebracht  haben  musste.  Sie  war  auf  2,  3  und  mehr  Jahre  ange-®^tzt.
  Drittens  drückte  die  Geschlossenheit  der  Ämter,  eine  Ein-'"Achtung,
  bei  welcher  nur  eine  bestimmte  Anzahl  Meister  zugelassen
und  jeder  neu  sich  Meldende  auf  eine  Vakanz  warten  musste,
^ke  Seinem  Gesuch  Gehör  geschenkt  werden  konnte.  In  diesen
Umständen  lag  es  vornehmlich  begründet,  dass  während  die
grosse  Gilde  zunahm,  die  kleine  Gilde  nicht  erheblich  wachsen
"^llte.  Die  Verbesserungsvorschläge  mussten  sich  demnach  zu-'^ächst
  auf  diese  Punkte  richten.  Der  Verfasser  des  sub  A  mitge-^keilten
  Gutachtens  thut  dies  in  ausführlicher  Weise  und  hat  eine
General-Zunft-Ordnung  ausgearbeitet,  wenngleich  dieselbe  auch
krineswegs  in  der  vorstehenden  Gestalt  zur  \  eröfifentlichung  be-^^immt
  gewesen  sein  dürfte.  Leider  hat  sich  der  zweite  1  heil  des
^^nuskripts  nicht  erhalten,  doch  sind  jedenfalls  die  Hauptpunkte
Reformation  schon  im  ersten  Theile  behandelt.  Die  beiden
^twürfe  zu  den  Rathsverordnungen  fassen  sich  ungleich  kürzer
^nd  regeln  eigentlich  nur  die  Eintrittsbedingu'igen.  Alle  drei
^chriftstücke  sind  sich  darin  einig,  dass  das  Zunftwesen  erhalten
^^^iben  müsse  und  es  nur  auf  Abstellung  der  Missbräuche  ankommen
Zu  einer  radikalen  das  Bestehen  der  Ämter  angreifenden
^^assregel  hat  man  sich  damals  in  Riga  noch  nicht  aufzuschwingen
^^rmocht.  Der  Verfasser  des  Gutachtens  A  spricht  sich  dahin  aus,
die  JzV?  aTzg
^^neiner  Ehrbarkeit,  der  Jungen-Lehre,  der  Gesellen  Gebühr  und
^^rken  hoch  nöthig“.  Die  Verordnung  C  aber  hält  es  nicht
Unzeitgemäss  neue  Schrägen  zu  errichten.  Denjenigen  Hand-^^^'kern,
  die  in  Riga  noch  kein  Amt  bilden,  sondern  sich  zu  Ämtern
ändern  Städten  halten,  erbietet  sich  der  Rath  eigene  Artikel  zu
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