Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
183
Herz gelegt zur Vermeidung aller unnöthigen Unkosten das lästige
Und weitläufige Prozessiren zu unterlassen.
Endlich beschäftigte sich das Gutachten mit Erwägung der
jenigen Maassregeln, die erlassen werden müssten, um die Aus-
Ehrung der Reformation zu sichern. Man hielt die Veröffentlichung
^Gr ganzen neuen Verordnung und eines besonderen an die deutschen
Gesellen sich wendenden Plakats für nothwendig. Man erkannte
dass man nur durch Zuzug aus Deutschland bestehen konnte
^nd wollte demgemäss den jungen Leuten mittheilen, dass die
Niederlassung als Meister in Riga nicht mehr so kostspielig wie
früher sei. Daher wurde ein förmlicher Entwurf des Inhalts dieses
^iakats, das natürlich nur die uns schon bekannten Thatsachen
^ufweist, aufgesetzt (Kap. 7). Weiter aber sollte unter dem Vor
sitze des Oberamtsherrn aus Amtsmeistern und Inspektoren der
Nirchenordnung ein Ausschuss (consilium) gebildet werden, der
^frrteljährlich drei Tage Sitzungen halten und die Ämter beauf
sichtigen musste. Jedes Amt sollte ihm vierteljährlich eine Sta
tistik der neu aufgenommenen und der freigesprochenen Lehrlinge,
die Meisterschaft fordernden Gesellen und der seit einem bezw.
®^it zwei Jahren bereits thätigen Meister vorlegen. Die Rollen
Sollten vom Amtsnotar in Bücher abgeschrieben werden und
Schliesslich wurden Älterleute und Beisitzer ermahnt ihre Pflicht
thun.
Lässt sich diesem Gutachten nachrühmen, dass es mit entschie
denem Wohlwollen die Verhältnisse der Handwerker behandelnd,
ihre Niederlassung zu erleichtern bestrebt ist, ohne die städtischen
Eteressen, insbesondere den städtischen Seckel zu beeinträchtigen,
gehen die beiden anderen Entwürfe in dieser Richtung noch
y^iter. Bedeutend kürzer gehalten, fassen sie nur den einen Punkt
Auge, auf alle thunliche Weise den jungen Gesellen die Nieder-
^^ssung als Meister zu ermöglichen, ohne grossen Aufwand an
^^arem Gelde und Überwindung weitläufiger Bestimmungen.
. Der Entwurf B regelt die Bedingungen, unter denen ein Gesell
Higa Meister werden konnte, wie folgt. Er verlangt einen Geburts-
Lehrbrief, eine a-gjährige Wanderschaft oder Gesellenzeit,
der ein Jahr in Riga bei einem dortigen Meister zugebracht
musste, und die Anfertigung eines Meisterstücks. Bei der
Meldung musste ein Thaler entrichtet und dann das Meisterstück,
ein leicht verkäuflicher Gegenstand sein sollte, innerhalb dreier
^^nate angefertigt werden. Die während der Dauer der Arbeit