Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen. 
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Herz gelegt zur Vermeidung aller unnöthigen Unkosten das lästige 
Und weitläufige Prozessiren zu unterlassen. 
Endlich beschäftigte sich das Gutachten mit Erwägung der 
jenigen Maassregeln, die erlassen werden müssten, um die Aus- 
Ehrung der Reformation zu sichern. Man hielt die Veröffentlichung 
^Gr ganzen neuen Verordnung und eines besonderen an die deutschen 
Gesellen sich wendenden Plakats für nothwendig. Man erkannte 
dass man nur durch Zuzug aus Deutschland bestehen konnte 
^nd wollte demgemäss den jungen Leuten mittheilen, dass die 
Niederlassung als Meister in Riga nicht mehr so kostspielig wie 
früher sei. Daher wurde ein förmlicher Entwurf des Inhalts dieses 
^iakats, das natürlich nur die uns schon bekannten Thatsachen 
^ufweist, aufgesetzt (Kap. 7). Weiter aber sollte unter dem Vor 
sitze des Oberamtsherrn aus Amtsmeistern und Inspektoren der 
Nirchenordnung ein Ausschuss (consilium) gebildet werden, der 
^frrteljährlich drei Tage Sitzungen halten und die Ämter beauf 
sichtigen musste. Jedes Amt sollte ihm vierteljährlich eine Sta 
tistik der neu aufgenommenen und der freigesprochenen Lehrlinge, 
die Meisterschaft fordernden Gesellen und der seit einem bezw. 
®^it zwei Jahren bereits thätigen Meister vorlegen. Die Rollen 
Sollten vom Amtsnotar in Bücher abgeschrieben werden und 
Schliesslich wurden Älterleute und Beisitzer ermahnt ihre Pflicht 
thun. 
Lässt sich diesem Gutachten nachrühmen, dass es mit entschie 
denem Wohlwollen die Verhältnisse der Handwerker behandelnd, 
ihre Niederlassung zu erleichtern bestrebt ist, ohne die städtischen 
Eteressen, insbesondere den städtischen Seckel zu beeinträchtigen, 
gehen die beiden anderen Entwürfe in dieser Richtung noch 
y^iter. Bedeutend kürzer gehalten, fassen sie nur den einen Punkt 
Auge, auf alle thunliche Weise den jungen Gesellen die Nieder- 
^^ssung als Meister zu ermöglichen, ohne grossen Aufwand an 
^^arem Gelde und Überwindung weitläufiger Bestimmungen. 
. Der Entwurf B regelt die Bedingungen, unter denen ein Gesell 
Higa Meister werden konnte, wie folgt. Er verlangt einen Geburts- 
Lehrbrief, eine a-gjährige Wanderschaft oder Gesellenzeit, 
der ein Jahr in Riga bei einem dortigen Meister zugebracht 
musste, und die Anfertigung eines Meisterstücks. Bei der 
Meldung musste ein Thaler entrichtet und dann das Meisterstück, 
ein leicht verkäuflicher Gegenstand sein sollte, innerhalb dreier 
^^nate angefertigt werden. Die während der Dauer der Arbeit
	        
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