Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen. 
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üblichen mit Schmausen und Trünken verknüpften Beschauungen 
des Meisterstücks seitens der Älterleute und Beisitzer fielen weg, 
und an Bussen für kleinere Fehler eines abgelieferten Stücks waren 
höchstens 4 Thlr. gestattet. 
Ein augenfällig untaugliches Meisterstück sollte nicht ange 
nommen, vielmehr der Bewerber in diesem Falle auf ein Jahr 
zurückgewiesen werden. War das Stück gut ausgefallen und ange 
nommen worden, so mussten die Gewinnung der Bürgerschaft und 
die Bezahlung von 21 Thlrn. Eintrittsgeldern sich daran schliessen- 
Die Vergünstigungen, die den Meisterssöhnen und Ehemännern 
von Meisterstöchtern früher zugestanden waren, wurden darauf 
beschränkt, dass sie nur die Hälfte der vorgesehenen Summen 
entrichten hatten, sonst aber den anderen gleichgestellt waren. 
Ausdrücklich wurden schliesslich Personen, die bereits in einer 
anderen Stadt Meister gewesen waren, in Riga auf's Neue zur 
Niederlassung zugelassen. „ IVan nun^‘ so schloss der Entwurf 
siegesgewiss, ,jdieses einem jeden Händwevk wtvd ku7idgetha7i 
öffentlich m Druck gegeben werden, ist Í77t Ge7ñ7igsten 7iicht stt 
zweifehl, dass die Stadt hi etzliche7i Jahre7i auge7ischei7ilich ZU' 
7iehme7i werde. So7iste7t wird dieselbe wie vor etzliche7i 100 JahreU 
klem sein und verbleibeii und ist eben dies das Mittel wordurch 
wir allerha7id Handwerker a7i U7is ziehe7i und die Stadt gross 
machen, auch wolfeile Arbeit habe7i kÖ7men, de7i die willige uiii 
fleissige de7i U7ifleissige7t das Brod aus dem Munde nehnieU, 
wie wir der Exe7npel itzo scho7i m der Stadt habe7i, ivordur<^^ 
Ma7icher so viel 7nehr, sofer7t er 7iicht darbe7i U7id verderbe^ 
will, de7t Müssiggang U7td Sau/erey ei7izustelle7i rvird verursach^ 
werden.“ 
Lahmer, wenn auch in der Ansetzung der Eintrittsgelder noch 
tiefer hinabgehend, ist der Entwurf C gehalten. Er führt die vor' 
handenen Übelstände auf eingerissene religiöse Verwahrlosung 
und gewisse Mängel der Gewerbeverfassung zurück. In ersterc*" 
Beziehung soll durch Verbot des Formelwerks, bei dem Gottc^ 
Namen oft unnützlich geführt wird, und der Zusammenkünfte ehe 
Abhülfe erstrebt werden; in letzterer Beziehung wird die 
schlossenheit der Ämter aufgehoben und werden die Bedingungen^’ 
unter denen die Meisterschaft erlangt werden kann, ermässi^*-' 
Die Eindienungszeit soll höchstens i V2 Jahr betragen, die Eintrid^ 
gelder in allen Ämtern, ausgenommen das der Barbiere, wo 
auf 24 Thlr. fixirt wurde, nicht über 18 Thaler hinausgehen.
	        
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