Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
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üblichen mit Schmausen und Trünken verknüpften Beschauungen
des Meisterstücks seitens der Älterleute und Beisitzer fielen weg,
und an Bussen für kleinere Fehler eines abgelieferten Stücks waren
höchstens 4 Thlr. gestattet.
Ein augenfällig untaugliches Meisterstück sollte nicht ange
nommen, vielmehr der Bewerber in diesem Falle auf ein Jahr
zurückgewiesen werden. War das Stück gut ausgefallen und ange
nommen worden, so mussten die Gewinnung der Bürgerschaft und
die Bezahlung von 21 Thlrn. Eintrittsgeldern sich daran schliessen-
Die Vergünstigungen, die den Meisterssöhnen und Ehemännern
von Meisterstöchtern früher zugestanden waren, wurden darauf
beschränkt, dass sie nur die Hälfte der vorgesehenen Summen
entrichten hatten, sonst aber den anderen gleichgestellt waren.
Ausdrücklich wurden schliesslich Personen, die bereits in einer
anderen Stadt Meister gewesen waren, in Riga auf's Neue zur
Niederlassung zugelassen. „ IVan nun^‘ so schloss der Entwurf
siegesgewiss, ,jdieses einem jeden Händwevk wtvd ku7idgetha7i
öffentlich m Druck gegeben werden, ist Í77t Ge7ñ7igsten 7iicht stt
zweifehl, dass die Stadt hi etzliche7i Jahre7i auge7ischei7ilich ZU'
7iehme7i werde. So7iste7t wird dieselbe wie vor etzliche7i 100 JahreU
klem sein und verbleibeii und ist eben dies das Mittel wordurch
wir allerha7id Handwerker a7i U7is ziehe7i und die Stadt gross
machen, auch wolfeile Arbeit habe7i kÖ7men, de7i die willige uiii
fleissige de7i U7ifleissige7t das Brod aus dem Munde nehnieU,
wie wir der Exe7npel itzo scho7i m der Stadt habe7i, ivordur<^^
Ma7icher so viel 7nehr, sofer7t er 7iicht darbe7i U7id verderbe^
will, de7t Müssiggang U7td Sau/erey ei7izustelle7i rvird verursach^
werden.“
Lahmer, wenn auch in der Ansetzung der Eintrittsgelder noch
tiefer hinabgehend, ist der Entwurf C gehalten. Er führt die vor'
handenen Übelstände auf eingerissene religiöse Verwahrlosung
und gewisse Mängel der Gewerbeverfassung zurück. In ersterc*"
Beziehung soll durch Verbot des Formelwerks, bei dem Gottc^
Namen oft unnützlich geführt wird, und der Zusammenkünfte ehe
Abhülfe erstrebt werden; in letzterer Beziehung wird die
schlossenheit der Ämter aufgehoben und werden die Bedingungen^’
unter denen die Meisterschaft erlangt werden kann, ermässi^*-'
Die Eindienungszeit soll höchstens i V2 Jahr betragen, die Eintrid^
gelder in allen Ämtern, ausgenommen das der Barbiere, wo
auf 24 Thlr. fixirt wurde, nicht über 18 Thaler hinausgehen.