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jg5 Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
sagt er am Schlüsse: „dieweil auch die Städte davon sich nicht
mehren, dass ein, zwei oder drei Kaufleute allein das Gewerb
haben und Handelschaft treiben, sondern ihre Zunahme besteht in
Mehrung der Leute und im Concurse, von dem aus der Vortheil
sich auf alle Mitglieder einer Stadt erstreckt; weshalb auch der
grösste Theil der amtlichen Zünfte und ihre strengen leges auf
gehoben werden sollten“ K Indess wich seine Nachfolgerin, die
Königin Christine, nicht von dem bisher eingeschlagenen Wege
ab und verbot 1646 den Handwerksbetrieb seitens Unzünftiger auf
dem Lande. In Livland, wo diese Verordnung am 20. August
gleichfalls in Kraft treten sollte, fühlte sich der Adel, der unter
seinen Leibeigenen viele Handwerker besass, so getroffen, dass er
Alles daran setzte die Ausführung der Bestimmung zu vereiteln,
was ihm auch in der That gelang.
Die Unzufriedenheit des Adels mit dieser den strengen Zunft
geist athmenden Gewerbeverfassung veranlasste die schon erwähnte
allgemeine Zunftordnung, die einheitlich für das ganze Land in'
liberalen Sinne das Gewerbe zu regeln unternahm. Am 8. Jnl'
1664 überreichte der Adel dem Könige oder vielmehr der vormund
schaftlichen Regierung eine ausführliche Beschwerde, die
36 Punkten die Abstellung gewisser näher beleuchteter Missständ^
erbat. Im neunten Paragraphen wird hier über die Handwerker
geklagt, die zu hohe Preise forderten und dadurch eine täglich
wachsende Unzufriedenheit der Bevölkerung hervorriefen.
müsste somit einerseits darauf gesehen werden, dass sie die ihnen
gesetzten Taxen richtig einhielten. Andererseits wünschte de«"
Adel die Aufhebung der geschlossenen Zünfte wohl in der Vor
aussetzung, dass bei grösserer Konkurrenz die Preise den Leistungen
besser entsprechen würden. Weitere Übelstände werden in de
Eingabe nicht erörtert ^
Auf diese Beschwerde erfolgte im September desselben Jahre®
die königliche Resolution, dass man die Missbräuche in Erwägt0^
ziehen, die hohen Preise nach Möglichkeit herabsetzen wolle un
die Vorlage einer General-Skra-Ordnung sich Vorbehalte». Offenbar
kreuzten sich die Wünsche des Adels mit den Absichten der
gierung. Hätte es sich nur um die Abstellung der beiden ang^
1 Geijer, Geschichte Schwedens. 3, S. 271.
2 Sveriges Ridderskaps och Adels Riksdags-Protokoll. 9. Theil, utg. af Sev
Bergh. Stockh. 1891. S. 143, 364.
3 Stiernmann, Alla Riksdagars och mötens Besluth. 2, S. 1480.