Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen. 
Nässen und dafür der Lade einen halben Thaler Schreibgebühr 
zahlen (VIII, 10). Die auf der Wanderschaft in schwedische Städte 
kommenden Gesellen mussten sich beim Ältermann melden, von 
^em ihnen Arbeit vermittelt wurde. Konnten sie keine Beschäf 
tigung finden, so wurde ihnen auf den Weg ein Zehrpfennig ge- 
Soben. Hatte ein Meister sich einen Gesellen von auswärts ver 
schrieben und ihn auf seine Kosten kommen lassen, so war dieser 
'^^^rpflichtet, mindestens ein halbes Jahr bei ihm zu dienen. Die. 
'Csellen sollten unter sich keine Zusammenkünfte veranstalten, es 
denn, dass zwei ihrer Meister anwesend waren (V, 1—4). 
Sie waren angehalten regelmässig zu arbeiten, keine Arbeit 
ohne Wissen des Meisters anzunehmen und diesem für jeden Schaden 
'Verantwortlich (VIII, 1—3). Mit der ihnen vom Meister verab 
reichten Kost sollten sie zufrieden sein, ausser dem Hause des 
Leisters nicht schlafen (VIII, 7 u. 8). 
Platte der Knabe das Handwerk redlich und wohl gelernt und war 
Geselle drei Jahre lang thätig gewesen, so konnte er sich zur 
^^^ugung der Meisterwürde melden (VI, i). Die Absolvirung einer 
^gen. Muthzeit konnte von ihm nur in besonderen Fällen, bei grosser 
^gond oder geringer Erfahrung, gefordert werden (VI, 2). Bei dem 
csuche um die Meisterwürde waren i—3 Thlr. an das Amt und ein 
^ ker 1 haler zum Besten der Armen zu bezahlen. Dann übertrug 
ihm die Anfertigung des Meisterstücks, das in einer bestimmten 
^juem Ausschüsse, bestehend aus einem Mitgliede des Raths, 
Ältermanne und seinen Beisitzern, zur Begutachtung vorgelegt 
'^^^clen musste. Hierbei hatte der Bewerber 6 Mark an das Amt 
2 Mark zum Besten der Armen zu entrichten. Fiel die Prüfung 
. ^ Zufriedenheit aus, so musste er abermals und zwar 10 Thlr. 
Lade, 5 I'hlr. den Meistern Verzehrung U7ui Gastgebott“ 
im anderen Falle wurde er abgewiesen und musste noch 
Zeit lang als Geselle arbeiten. Eine Verbüssung von Fehlern 
j ^ Mängeln am Stück durch (%eld war nicht gestattet (111, 4 S)* 
^'*anzen kostete mithin die Erlangung des Meisterrechts 16'/: 
Thlr. und 8 Mark. Die Söhne der Meister und die Ehe- 
Q I^Uer Von Meisterstöchtern erlangten das Amt für die Hälfte der 
au . (VI, 7) und noch leichter war es für Jemand, der bereits 
''^ärts Meister gewesen war, die Mitgliedschaft zu erlangen. Er 
s^^^ke nur 6 Thlr. und brauchte nicht zum zweiten Male ein Meister- 
Schi^ ^•izufertigen (VI, 10). An die erfolgte Annahme zum Meister 
sich die Gewinnung der Bürgerschaft auf dem Rathhause (VI, 6).
	        
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