Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.
Nässen  und  dafür  der  Lade  einen  halben  Thaler  Schreibgebühr
zahlen  (VIII,  10).  Die  auf  der  Wanderschaft  in  schwedische  Städte
kommenden  Gesellen  mussten  sich  beim  Ältermann  melden,  von
^em  ihnen  Arbeit  vermittelt  wurde.  Konnten  sie  keine  Beschäftigung ­
  finden,  so  wurde  ihnen  auf  den  Weg  ein  Zehrpfennig  ge-Soben.
  Hatte  ein  Meister  sich  einen  Gesellen  von  auswärts  verschrieben ­
  und  ihn  auf  seine  Kosten  kommen  lassen,  so  war  dieser
'^^^rpflichtet,  mindestens  ein  halbes  Jahr  bei  ihm  zu  dienen.  Die.
'Csellen  sollten  unter  sich  keine  Zusammenkünfte  veranstalten,  es
denn,  dass  zwei  ihrer  Meister  anwesend  waren  (V,  1—4).
Sie  waren  angehalten  regelmässig  zu  arbeiten,  keine  Arbeit
ohne  Wissen  des  Meisters  anzunehmen  und  diesem  für  jeden  Schaden
'Verantwortlich  (VIII,  1—3).  Mit  der  ihnen  vom  Meister  verabreichten ­
  Kost  sollten  sie  zufrieden  sein,  ausser  dem  Hause  des
Leisters  nicht  schlafen  (VIII,  7  u.  8).
Platte  der  Knabe  das  Handwerk  redlich  und  wohl  gelernt  und  war
Geselle  drei  Jahre  lang  thätig  gewesen,  so  konnte  er  sich  zur
^^^ugung  der  Meisterwürde  melden  (VI,  i).  Die  Absolvirung  einer
^gen.  Muthzeit  konnte  von  ihm  nur  in  besonderen  Fällen,  bei  grosser
^gond  oder  geringer  Erfahrung,  gefordert  werden  (VI,  2).  Bei  dem
csuche  um  die  Meisterwürde  waren  i—3  Thlr.  an  das  Amt  und  ein
^  ker  1  haler  zum  Besten  der  Armen  zu  bezahlen.  Dann  übertrug
ihm  die  Anfertigung  des  Meisterstücks,  das  in  einer  bestimmten
^juem  Ausschüsse,  bestehend  aus  einem  Mitgliede  des  Raths,
Ältermanne  und  seinen  Beisitzern,  zur  Begutachtung  vorgelegt
'^^^clen  musste.  Hierbei  hatte  der  Bewerber  6  Mark  an  das  Amt
2  Mark  zum  Besten  der  Armen  zu  entrichten.  Fiel  die  Prüfung
.  ^  Zufriedenheit  aus,  so  musste  er  abermals  und  zwar  10  Thlr.
Lade,  5  I'hlr.  den  Meistern  Verzehrung  U7ui  Gastgebott“
im  anderen  Falle  wurde  er  abgewiesen  und  musste  noch
Zeit  lang  als  Geselle  arbeiten.  Eine  Verbüssung  von  Fehlern
j  ^  Mängeln  am  Stück  durch  (%eld  war  nicht  gestattet  (111,  4  S)*
^'*anzen  kostete  mithin  die  Erlangung  des  Meisterrechts  16'/:
Thlr.  und  8  Mark.  Die  Söhne  der  Meister  und  die  Ehe-Q
  I^Uer  Von  Meisterstöchtern  erlangten  das  Amt  für  die  Hälfte  der
au  .  (VI,  7)  und  noch  leichter  war  es  für  Jemand,  der  bereits
''^ärts  Meister  gewesen  war,  die  Mitgliedschaft  zu  erlangen.  Er
s^^^ke  nur  6  Thlr.  und  brauchte  nicht  zum  zweiten  Male  ein  Meister-Schi^
  ^•izufertigen  (VI,  10).  An  die  erfolgte  Annahme  zum  Meister
sich  die  Gewinnung  der  Bürgerschaft  auf  dem  Rathhause  (VI,  6).
            
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