Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Das Ende des Zunftwesens. 
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neben ihr aber auch anderen Gewerbetreibenden Berechtigung zuzu 
gestehen, so hatte doch auch diese Maassregel kein Glück, „Nie haben 
^>e Zünfte“, bemerkt ein solcher Kenner der russischen Geschichte, 
Professor Alexander Brückner, „in Russland eine irgend 
^'■hebliche Bedeutung erlangt, in gewissem Sinne bestanden sie nur 
'Nominell“. Es fehlten eben alle die Voraussetzungen, die in den Nie 
derlanden, in Frankreich, Deutschland u. s. w. den Verbänden der ein- 
^^chen Handwerksleute jene grossartige Bedeutung verliehen, die die 
beschichte an ihnen anerkennen muss. Immerhin bleibt es bemerkens- 
"^erth, dass ein Versuch zu ihrer Einführung gemacht wurde, und 
dass dieser sich zum Theil auf die altbewährten, aus Deutschland 
^Vernommenen Einrichtungen in Livland und Estland stützte. 
8. Das Ende des Zunftwesens. 
^ Die Verordnung vom 27. Juni 1819. — Das Reichsrathsgutachten vom 
Juli 1841. _ Dag Revaler Reglement vom 13. Juni 1844. — Die kleinen Ämter 
koncessionirten Innungen in Riga. — Die allgemeinen Schrägen in Riga 
1856-bl. _ Das Handels- und Gewerbesteuer-Reglement von 1865. — Die 
^Strebungen von 1874—75. — Das Amtsmeister-Statut von 1877. — Die Regeln 
die Prüfungen und Aufnahme von Amtsmeistern vom 25. September 1891. 
flatte die Handwerkerordnung Katharinas 11. in liberalem Sinne 
die Anerkennung der unzünftigen Handwerker gewirkt, so 
man an diesem Grundsätze auch weiter fest. Zwei Verord- 
|^*^&en der livländischen Gouvernements-Regierung aus den Jahren 
*7 Und 1818 verschafften ihm weiter Raum'. Unzünftigen war 
eines Gewerbes nicht verwehrt, nur mussten sie allein, 
g Gehilfen und Lehrlinge arbeiten. War damit viel geschehen, 
^ tuusste man sich doch selbst sagen, dass es hierbei sein Be- 
^.^'^den nicht haben konnte, ln Deutschland hatte man, seit Türgot 
‘^ Aufhebung der Zünfte im Jahre 1776, wenn auch nur vorüber- 
durchgesetzt hatte und noch mehr seit die französische 
^^^olution mit einem kühnen Federstrich die ganze ehrwürdige 
''^'^ichtung plötzlich beseitigte, nicht mehr aufgehört die Frage 
'^»■örtern, ob es sich empfehle das Zunftwesen aufzuheben, ln 
^^l^^^^^nm^chern, sowie in periodischen Zeitschriften jener Tage 
* Bulmerincq, Baltische Schrägen in Bait. Monatsschr. 6, S. 10.
	        
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