Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Einleitung zum zweiten Theile. 
schwedischen Herrschaft in Livland, zu bestimmen. In diesem 
Sch ragenbuche treten uns somit alle Epochen der Entwickelung 
des rigischen Handwerks, also die Zeit der Entstehung der Zünfte, 
die ihrer Hlüthe und ihres Verfalls entgegen: Besonders an den 
Schrägen aus dem 17. Jahrhundert sind schon alle Anzeichen des 
Verfalles wahrnehmbar; die Statuten der Handwerker erscheinen 
im höchsten Grade einer Reform bedürftig. Schon kurz vor d 
schwedischen Herrschaft in Livland beginnen die Bestrebungen 
durch Reformen den schreiendsten Übelständen im Schoosse des 
rigischen Gewerbewesens Abhilfe zu schaffen. Ein Jahr vor der 
Eroberung Rigas durch Gustav Adolf sehen wir schon den rigischen 
Rath nach dieser Seite hin energische Schritte durch den Erlass 
gegen die übertriebenen Forderungen zur Ausrüstung der Amts- 
koste thun. Der Abschluss unseres Schragenbuches fällt also m'^ 
dem Ausgange der drückenden polnischen Herrschaft und dem 
Beginne des schwedischen Regimentes zusammen, mit dem auc 
für den Handwerkerstand eine neue Epoche anhebt. 
Mit der schwedischen Herrschaft beginnt eine bessere 
Die neue Regierung wandte ihre Fürsorge allen Gebieten zu, 
dass auch der Handwerkerstand nicht unberücksichtigt blieb. ^ 
Zur allseitigen Beleuchtung des Wesens und Lebens des Han 
Werks sind neben den Amtsschragen auch die Statuten der Gesell^ 
verbände unserer Sammlung einverleibt worden; lehnen diese siC 
doch eng an die Statuten der ältesten Gilden oder geistlich^*’ 
Brüderschaften, aus denen im Gegensätze zu manchen Gebict^^ 
so z. B. zu Lübeck, hier die Zünfte erwuchsen. Wildas ^ 
hinsichtlich der Priorität der geistlichen Brüderschaften vor ^ 
Zünften finden auch in den rigischen Schrägen einen Stützpun 
Im Hinblicke nun auf den Umstand, dass die Gilden typisch 
die Ausbildung der Handwerkerzünfte eingewirkt und einen 
tigen Faktor im gesellschaftlichen Leben der Bürger im mittelah^^ 
liehen Riga ausmachten, erschien es mir nicht unrichtig den Schräg 
sämmtlicher Gilden, somit auch den von K;iufleuten gebildet^j^^ 
Aufnahme zu gewähren. Der Sammlung sind ferner zur V^rv^^ 
ständigung des gewerb- und zunftgeschichtlichen Materials 
schiedene Entscheidungen und Verordnungen des Raths, 
beliebungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Amts- 
Gildeschragen, darunter die mehr für die Kulturgeschichte 
vollen, umfangreichen Fastnachtsordnungen u. m. a. einvct 
worden.
	        
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