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Einleitung zum zweiten Theile.
schwedischen Herrschaft in Livland, zu bestimmen. In diesem
Sch ragenbuche treten uns somit alle Epochen der Entwickelung
des rigischen Handwerks, also die Zeit der Entstehung der Zünfte,
die ihrer Hlüthe und ihres Verfalls entgegen: Besonders an den
Schrägen aus dem 17. Jahrhundert sind schon alle Anzeichen des
Verfalles wahrnehmbar; die Statuten der Handwerker erscheinen
im höchsten Grade einer Reform bedürftig. Schon kurz vor d
schwedischen Herrschaft in Livland beginnen die Bestrebungen
durch Reformen den schreiendsten Übelständen im Schoosse des
rigischen Gewerbewesens Abhilfe zu schaffen. Ein Jahr vor der
Eroberung Rigas durch Gustav Adolf sehen wir schon den rigischen
Rath nach dieser Seite hin energische Schritte durch den Erlass
gegen die übertriebenen Forderungen zur Ausrüstung der Amts-
koste thun. Der Abschluss unseres Schragenbuches fällt also m'^
dem Ausgange der drückenden polnischen Herrschaft und dem
Beginne des schwedischen Regimentes zusammen, mit dem auc
für den Handwerkerstand eine neue Epoche anhebt.
Mit der schwedischen Herrschaft beginnt eine bessere
Die neue Regierung wandte ihre Fürsorge allen Gebieten zu,
dass auch der Handwerkerstand nicht unberücksichtigt blieb. ^
Zur allseitigen Beleuchtung des Wesens und Lebens des Han
Werks sind neben den Amtsschragen auch die Statuten der Gesell^
verbände unserer Sammlung einverleibt worden; lehnen diese siC
doch eng an die Statuten der ältesten Gilden oder geistlich^*’
Brüderschaften, aus denen im Gegensätze zu manchen Gebict^^
so z. B. zu Lübeck, hier die Zünfte erwuchsen. Wildas ^
hinsichtlich der Priorität der geistlichen Brüderschaften vor ^
Zünften finden auch in den rigischen Schrägen einen Stützpun
Im Hinblicke nun auf den Umstand, dass die Gilden typisch
die Ausbildung der Handwerkerzünfte eingewirkt und einen
tigen Faktor im gesellschaftlichen Leben der Bürger im mittelah^^
liehen Riga ausmachten, erschien es mir nicht unrichtig den Schräg
sämmtlicher Gilden, somit auch den von K;iufleuten gebildet^j^^
Aufnahme zu gewähren. Der Sammlung sind ferner zur V^rv^^
ständigung des gewerb- und zunftgeschichtlichen Materials
schiedene Entscheidungen und Verordnungen des Raths,
beliebungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Amts-
Gildeschragen, darunter die mehr für die Kulturgeschichte
vollen, umfangreichen Fastnachtsordnungen u. m. a. einvct
worden.