Object: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Einleitung zum zweiten Theile. 
229 
2eit gerichtet hatte, wurde nun eine Kopie genommen, so dass 
vollem Rechte die Vorlagen die Bezeichnung Originale verdienen, 
Und dieselben haben auch stets in den Augen ihrer Besitzer den 
Charakter eines Originals an sich getragen. Als Stütze obiger 
■Zunahmen bieten sich so manche Anhaltspunkte. 
VV as die Abschriftensammlungen anbetrifft, so sind folgende 
Schragenbücher der Stadt Riga benutzt worden: 
0 Oath schrägen unnd olde renthebock im rigischen Stadt 
archiv. (Stadt-Arch, in Riga.) 
2) Schragenbuch der Stadt Riga im Besitze der Gesellschaft für 
Geschichte und Alterthumskunde. (Schragenb. d. Gesellsch. 
f. Gesch. u. Alterth. in Riga.) 
6) ^ Schragenbücher aus dem Archiv des Kämmereigerichts, 
jetzt im Stadtarchiv. (Stadt-Arch. in Riga, Nr. 498—501.) 
7) Schragenbuch der Bibliothek der livländischen Ritterschaft. 
(Livland. Ritterschafts-Arch.) 
Schragenbuch der Stadtbibliothek. (Stadt-Bibliothek in Riga.) 
9) Schragenbuch des dim. Bürgermeisters Ed. Hollander in Riga. 
^ on diesen 9 Schragenbüchern besitzen die beiden ersten das 
Ochste Alter und boten unserer Schragensammlung eine reiche 
Usbeute, während die übrigen nur geringe Beiträge darzubringen 
Stande waren und meist nur zum Vergleiche herangezogen 
''Urden. 
Oas Schrägen- und olde Rentebock ist im 15. Jahrhundert, das 
j^chragenbuch der Stadt Riga im 16. Jahrhundert angelegt worden. 
von den im Stadtarchiv auf bewahrten Schragenbüchern 
1^%/' 49X) dürfte in seinem ersten 1 heile dem 17. Jahrhundert ange- 
Die übrigen drei sind jünger und werden ihre Entstehung 
und 19. Jahrhunderte gefunden haben. Sie alle aber tragen 
'^^hr oder weniger den Charakter officieller Dokumente an sich, und 
^lieil von ihnen wird auch ehemals in dem Kämmereigerichte 
j '*ur Eigenschaft oflicieller Stadtschragenbücher zur (jrundlage 
Hegelung des Handwerkbetriebes und des Zunftlebens gedient 
Von den 6 ersten Schragenbüchern lässt sich die officielle 
^'^'■'verthung durch den Umstand erweisen, dass sie dem Stadt- 
ungehört haben und noch angehören. Die beiden ältesten 
^'^ira^enbücher, die sich als reichhaltige Fundgrube darboten, 
'^*cnen es, näher ins Auge gefasst zu werden, 
p *Lath schrägen unnd olde renthebock, 28 cm. hoch, 21 cm. breit, 
'’^unient, in gepresstem Eedereinbande, mit eingeschlagenen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.