Der russische Agrarsozialismus
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Das eigentlich Sozialistische des Mir liegt darin, daß die Lauern
gemeinde das Recht hat, von Zeit zu Zeit eine Neuverteilung des
Ackerlandes vorzunehmen. Der Lauer besitzt bei diesem System an
den Feldern, die er bestellt, kein frei vererbliches Privateigentum,
sondern er muß immer damit rechnen, daß ihm sein bisheriges Acker
land durch einen Leschluß der Bauerngemeinde wieder genommen
wird und eine Neuverteilung des Ackerlandes stattfindet. Neue Um
teilungen des Ackerlandes können aber dann von der Lauerngemeinde
durch Mehrheitsbeschluß verfügt werden, wenn die Seelenzahl in
einem Dorfe stark gewachsen ist. Und die Neuverteilung des Acker
landes erfolgt dann auf Grund der gestiegenen Seelenzahl, wobei
entweder nur die erwachsenen männlichen Personen oder auch die
Frauen und Rinder berücksichtigt werden. Bei jeder Neuverteilung
werden also die Anteile für den einzelnen kleiner. Gerade darin
ist aber das spezifisch Sozialistische der ganzen Einrichtung zu er
blicken. Die Dorfbewohner fühlen sich wirtschaftlich als eine Ein
heit, und zwar erstreckt sich ihr Solidaritätsgefühl in charakteristi
schem Unterschied von den westeuropäischen Verhältnissen über den
Familienzusammenhang hinaus auf die Gesamtheit der vorfgenossen.
Die Zunahme der Bevölkerung wird als eine Erscheinung betrachtet
und behandelt, die nicht nur die einzelne besonders kinderreiche Fa
milie angeht und ihre wirtschaftliche Lage berührt, sondern deren
Folgen von allen Dorfbewohnern gemeinsam zu tragen sind. Zu
diesem Zweck gibt es kein frei vererbliches Privateigentum einzelner
am Grund und Loden, sondern die einzelnen haben nur zeitweilige
kkutzungsrechte. Vas Lodeneigentum steht der Gemeinde zu, und
diese sucht mit Hilfe ihres Eigentumsrechts die wirtschaftliche Exi
stenz aller Gemeindemitglieder, so gut es geht, zu sichern.
Sn manchen Rreisen, namentlich in Rußland selbst, ist der Mir
lange Zeit überschwänglich gepriesen und als eine den westeuropä
ischen Einrichtungen überlegene Form der Bodennutzung hingestellt
worden. Auf die wirtschaftliche Entwicklung der russischen Landwirt
schaft hat aber dieses Rechtssystem zweifellos höchst ungünstige wir
st o h I e, Kapitalismus und Sozialismus, 2. stuft. 6