Object: Kapitalismus und Sozialismus

Der russische Agrarsozialismus 
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Das eigentlich Sozialistische des Mir liegt darin, daß die Lauern 
gemeinde das Recht hat, von Zeit zu Zeit eine Neuverteilung des 
Ackerlandes vorzunehmen. Der Lauer besitzt bei diesem System an 
den Feldern, die er bestellt, kein frei vererbliches Privateigentum, 
sondern er muß immer damit rechnen, daß ihm sein bisheriges Acker 
land durch einen Leschluß der Bauerngemeinde wieder genommen 
wird und eine Neuverteilung des Ackerlandes stattfindet. Neue Um 
teilungen des Ackerlandes können aber dann von der Lauerngemeinde 
durch Mehrheitsbeschluß verfügt werden, wenn die Seelenzahl in 
einem Dorfe stark gewachsen ist. Und die Neuverteilung des Acker 
landes erfolgt dann auf Grund der gestiegenen Seelenzahl, wobei 
entweder nur die erwachsenen männlichen Personen oder auch die 
Frauen und Rinder berücksichtigt werden. Bei jeder Neuverteilung 
werden also die Anteile für den einzelnen kleiner. Gerade darin 
ist aber das spezifisch Sozialistische der ganzen Einrichtung zu er 
blicken. Die Dorfbewohner fühlen sich wirtschaftlich als eine Ein 
heit, und zwar erstreckt sich ihr Solidaritätsgefühl in charakteristi 
schem Unterschied von den westeuropäischen Verhältnissen über den 
Familienzusammenhang hinaus auf die Gesamtheit der vorfgenossen. 
Die Zunahme der Bevölkerung wird als eine Erscheinung betrachtet 
und behandelt, die nicht nur die einzelne besonders kinderreiche Fa 
milie angeht und ihre wirtschaftliche Lage berührt, sondern deren 
Folgen von allen Dorfbewohnern gemeinsam zu tragen sind. Zu 
diesem Zweck gibt es kein frei vererbliches Privateigentum einzelner 
am Grund und Loden, sondern die einzelnen haben nur zeitweilige 
kkutzungsrechte. Vas Lodeneigentum steht der Gemeinde zu, und 
diese sucht mit Hilfe ihres Eigentumsrechts die wirtschaftliche Exi 
stenz aller Gemeindemitglieder, so gut es geht, zu sichern. 
Sn manchen Rreisen, namentlich in Rußland selbst, ist der Mir 
lange Zeit überschwänglich gepriesen und als eine den westeuropä 
ischen Einrichtungen überlegene Form der Bodennutzung hingestellt 
worden. Auf die wirtschaftliche Entwicklung der russischen Landwirt 
schaft hat aber dieses Rechtssystem zweifellos höchst ungünstige wir 
st o h I e, Kapitalismus und Sozialismus, 2. stuft. 6
	        
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