Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Grosse Gilde. 
also fur Brüder angenommen. Wenn das geschehen, so kommen 
Elterleute und Eltisten ausz der Kammer ungefehr die Glogke 
oder 3 Nachmittage, so seczet sich der Her Alterman mit seinen 
Heisiczern ann die Taffell, dann tretten die Schencken mit \iei* 
jungen Eltisten fur sie und trincken ihnen zu, und wird mit diesetn 
Zutrincken mit denn selbem Bechern gehalten, wie vorhin erwehn^^ 
worden. Welche Brüder sein, die werden angenommen mit folgen^ ^ 
Ceremonien: Erstlichen wird abgeruffen: „Wer einen Gast hat, 
trincke ihm einen Vollen zu und mache ihm einen guten Högcn, 
damit seit alle gutes Mögen.“ ^ 
40. Wenn die Becher zum andern Màhle umbgangen und aU ^ 
den Tisch gelegt, so wird abermals abgeruifen : „Ich gebiete zuhoren^ 
Hier seint ehrliche Männer, die wollen unsere Bruder werden,“^^^^ 
nennet sie bei Nahmen et cet. „Wollet ihr sie hän, so wollen wir 
empfän.“ Darnach kommen dieselbe Brüder fur den H. Alterm^^ 
bieten ihme die Handt, so wünschet er ihnen (ilück mit seinc^ 
Beisiczern; darauff müssen sie allen Eltisten die Handt geben, 
seint aber zwey der jüngsten Eltisten bestellet, die reichen 
den grossen Wilkommen, den musz ein jeder ausztrincken 
41. Zum dritten Mahle gehen die silberne Becher wieder u* 
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wie zuvor; wan dieselbe auflf den Tisch gelegt, so fraget aberm ^ 
der H. Alterman, wasz er abruffen soll; wann er Bescheit 
lasset er die Glogke ziehen und spricht: „Ich gebiete zuhören 
ist Zeitt zur Mahlzeit zugehen, kombt darnach wieder, man 
ewer besser pflegen.“ 
42. Nach dem Essen ungefehr umb 8 oder 9 Uhr, so 
sich der Her Alterman aber mit seinen Beisiczern und heit dm ' 
beschriebene Ceremonien, als : 
i) „Wer einen Gast hatt, der trincke ihm einen Vollen 
mache ihme einen guten Mögen.“ 
2) Werden die Schencken abgeruffen nach den vörigen 
monien. 
43. 3) Fur den Keller zwey junge Bruder abgeruffen. 
4) „Es ist Zeitt nach Hause zugehen, kombt morgen Wi^ 
man soll euwer besser pflegen.“ 
44. Des Mitwochens im Vastelabendt heit man ebenm 
vörigen Gebrauch, wann Brüder verbanden seint; so keine 
handen, seczett sich der Her Alterman gegen die Glogke 
vorhin specificiret. Nach dem Essen ebenmessig also.
	        
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