Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Grosse  Gilde.

also  fur  Brüder  angenommen.  Wenn  das  geschehen,  so  kommen
Elterleute  und  Eltisten  ausz  der  Kammer  ungefehr  die  Glogke
oder  3  Nachmittage,  so  seczet  sich  der  Her  Alterman  mit  seinen
Heisiczern  ann  die  Taffell,  dann  tretten  die  Schencken  mit  \iei*
jungen  Eltisten  fur  sie  und  trincken  ihnen  zu,  und  wird  mit  diesetn
Zutrincken  mit  denn  selbem  Bechern  gehalten,  wie  vorhin  erwehn^^
worden.  Welche  Brüder  sein,  die  werden  angenommen  mit  folgen^  ^
Ceremonien:  Erstlichen  wird  abgeruffen:  „Wer  einen  Gast  hat,
trincke  ihm  einen  Vollen  zu  und  mache  ihm  einen  guten  Högcn,
damit  seit  alle  gutes  Mögen.“  ^
40.  Wenn  die  Becher  zum  andern  Màhle  umbgangen  und  aU  ^
den  Tisch  gelegt,  so  wird  abermals  abgeruifen  :  „Ich  gebiete  zuhoren^
Hier  seint  ehrliche  Männer,  die  wollen  unsere  Bruder  werden,“^^^^
nennet  sie  bei  Nahmen  et  cet.  „Wollet  ihr  sie  hän,  so  wollen  wir
empfän.“  Darnach  kommen  dieselbe  Brüder  fur  den  H.  Alterm^^
bieten  ihme  die  Handt,  so  wünschet  er  ihnen  (ilück  mit  seinc^
Beisiczern;  darauff  müssen  sie  allen  Eltisten  die  Handt  geben,
seint  aber  zwey  der  jüngsten  Eltisten  bestellet,  die  reichen
den  grossen  Wilkommen,  den  musz  ein  jeder  ausztrincken
41.  Zum  dritten  Mahle  gehen  die  silberne  Becher  wieder  u*

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wie  zuvor;  wan  dieselbe  auflf  den  Tisch  gelegt,  so  fraget  aberm  ^
der  H.  Alterman,  wasz  er  abruffen  soll;  wann  er  Bescheit
lasset  er  die  Glogke  ziehen  und  spricht:  „Ich  gebiete  zuhören
ist  Zeitt  zur  Mahlzeit  zugehen,  kombt  darnach  wieder,  man
ewer  besser  pflegen.“
42.  Nach  dem  Essen  ungefehr  umb  8  oder  9  Uhr,  so
sich  der  Her  Alterman  aber  mit  seinen  Beisiczern  und  heit  dm  '
beschriebene  Ceremonien,  als  :
i)  „Wer  einen  Gast  hatt,  der  trincke  ihm  einen  Vollen
mache  ihme  einen  guten  Mögen.“

2)  Werden  die  Schencken  abgeruffen  nach  den  vörigen

monien.
43.  3)  Fur  den  Keller  zwey  junge  Bruder  abgeruffen.
4)  „Es  ist  Zeitt  nach  Hause  zugehen,  kombt  morgen  Wi^
man  soll  euwer  besser  pflegen.“
44.  Des  Mitwochens  im  Vastelabendt  heit  man  ebenm
vörigen  Gebrauch,  wann  Brüder  verbanden  seint;  so  keine
handen,  seczett  sich  der  Her  Alterman  gegen  die  Glogke
vorhin  specificiret.  Nach  dem  Essen  ebenmessig  also.
            
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