thumbs: Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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ist, und ist daher seinem Wesen nach eine Theorie 
des Rechtsphänomens, und zwar eine empirische, 
wissenschaftliche Theorie im Gegensatz zu einer mit 
Unerfaßbarem arbeitenden Spekulation. 
Damit berühren wir einen Ideenstrom, von dessen 
unendlichem Reichtum und unendlicher Bedeutung, 
i^wie ich fürchte, man in wenigen Worten keine Vor 
stellung machen kann. Was der Nil für Ägypten ist, 
das war das Naturrecht im 18. Jahrhundert für das 
sozialwissenschaftliche Geistesleben und selbst über 
die Grenzen der Sozialwissenschaften hinaus, vor 
allem in Deutschland. Von ihm aus und durch seine 
Kanäle hindurch wirkte vor allem das neue Leben 
der Geister. Durch seine Vermittlung drang die 
Fragelust in neue Gebiete und aus seinem Schoß 
wurden neue Wissenschaften geboren. Von ihm aus 
erneuerte sich der wissenschaftliche Gedanke und 
selbst die Philosophie und von ihm drang man — über 
Spinoza, Hobbes, Bayle, Descartes, zur Höhe vor, auf 
der Leibniz steht und über sie hinaus zu Kant und 
Goethe. 
Daß gerade die Rechtslehre das leisten konnte, 
richtiger gesagt, daß alle jene großen Bewegungen 
zunächst in der Form einer Rechtstheorie auftraten, 
lag natürlich nur daran, daß noch im 17. Jahrhundert 
die Jurisprudenz fast die einzige große Laienwissen 
schaft war und der Weg zu Forschungsarbeit und 
überhaupt zu allgemeiner Bildung vor allem durch das 
Rechtsstudium führte. Man darf sich natürlich nicht 
die eigentlichen Berufsjuristen als Träger der Fahne 
denken. Vielmehr legten ihr Bildungsgang und die
	        
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