Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Kleinschmiede-Gesellen. 
Stiffte in eine Fackel zum Mundstücke. Die Büchsenmachers sollen 
haben fürs Erste eine kleine Schraube und eine Kugel ausz^ 
schrauben, ein Schlosz halten zu machen. Der Uhrmacher 
Tranckgeldt soll seyn ein Zwölfer rein zu machen, einen neuen 
Schnur einzuziehen, ein Stiffte, so auszgefallen oder verlohren * ^ 
worden. Disz aber gedachtes Tranckgeldt sollen die (iesellen un 
Jünger machen nach Feurabend und sollen des Morgens umb 4 ^ ^ 
auffstehen, des Abends umb Klocke sieben Feurabend machen un 
ihr Trinckgeldt verfertigen bisz auf die Klocke neun, und 
Winters ihr eigen Licht haben; desz sollen gleichfals die Stüc' 
wercker und Wochlohner der vorgemeldtes Tranckgeld zusammen 
verdienen und auch unter einander theilen, so es auch kähmCi 
dasz ein Bürger oder frembder Mann einen Schlüszl eilendts fertig 
zu haben begehrte, deszgleichen auch ein Feuerschlosz haltent 
machen oder ein Schraubschen, und der Bringer den Feurabeu 
nicht abwarten könte seiner Gelegenheit nach, soll ein jeder ^ 
unsers Handtwercks die Hand unverschloszcn seyn, es würe 
Sache, dasz der Geselle oder Jünger seinen Meister darumb begruste» 
und der Meister ihnen solches nachgebe oder verlaubte, dergest»^’ 
dasz der Geselle dem Meister angelobet, das ers nach FeurabeU 
wieder nachholen wolle, solches soll einem jeden Meister ^ 
stehen. Welcher Geselle, Meister oder Junger über diese vor 
gesätzte Articul und Puncten handeln oder sich verdriesten uu^ 
vergriffen würde, der soll seiner Straffe nicht wiszendt seyn. 1 
sollen alle (xesellen in Zeit der Noht, es sey Auffstandt, ^'eur- 
Waszers-Noht, mit ihrer Gewehr für dem Statthause sich ho ^ 
und treulich helffen wehren, wie dan alles, was wieder der 
keit möchte fürgenommen werden, helffen abkehren. Dasz (he ^ 
Obengeschrieben unter Meister und (Gesellen verblieben, 
auch von Ambtgericht confirmiret .... ich mit Unterschreibu 
mein eigen Handt und unterdrückten Pitschafft bezeugen. 
L u d w i c h H i n t e 1 m a 0 0 
(L. S.) I). manu propria. 
* * 
* 
Nachdem dasz Ambt der Kleinschmiede, Büchsen- und 
mâcher und nomine deszelben der Altermann Albrecht Kock bene ’ 
denen Beysitzern Hans Schwartzen, Carl Bacho und dem J 
meister Steffen Fixen wie auch die Gesellschafft bemelten An^ 
1 Vergl. S. 357, Anm. i.
	        
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