Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Kleinschmiede-Gesellen.

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33)  Zum  Dreyunddreyssigsten  wo  ein  Geselle  oder  Jünger
unterstunde  in  Städten,  Dorffer  oder  bey  einem  Edelmann  zu
^^^keiten  und  wehre  noch  nicht  Meister  worden  oder^  sonsten  dem
^ändtwercke  zuwiedern  thäte,  und  ihm  solches  kan  überwiesen
'"^'•den,  soll  er  vor  die  sammtliche  Meister,  Gesellen  und  Jünger
"^ch  Hofferecht  umb  4  Rth.  gestraffet  werden.
34)  Zum  Vierunddreyezigsten  wan  ein  frembder  Gesell  oder
alhier  gewandert  kompt,  soll  sich  keiner  bey  Müntzgoldt
‘'Schmieden  oder  bey  Höhnhaszen  zu  arbeiten,  er  hat  sich  dan  zuvor
^^ndtwercks  Gewohnheit  beweisen  laszen;  wer  über  diesen  Articul
würde,  soll  für  die  sambtlichen  Meister,  Gesellen  und  Jünger
4  gestraffet  werden  ohne  alle  (%nade.
35)  Zum  Fünffunddreyszigsten  sollen  sich  weder  Gesellen  noch
Jünger  unterstehen  mehr  spatzieren  oder  feuren  gehen  alsz  ihnen
^^gelaszen  wird;  so  manchen  Tag  einer  spatzieren  geht,  so  manches
^^in  Wochlohn  zu  Straff.

3b)  Zum  Sechsunddreyszigsten  wan  ein  Geselle  gewandert,
er  von  einem  Meister  verschrieben  ist  und  ers  erweisen  kan,
soll  bey  demselben  Meister  umb  Arbeit  umbgeschauet  wer  en,
ihm  verschrieben  hat,  welches  die  Reige  nicht  kan  angerechnet
imgleichen  auch  ein  auszgelernter  oder  eines  Meisters
wenn  solche  ausz  der  Fremde  kommen,  wie  auch  wann  sie
ersten  Mahl  bey  die  Gesellen  gehen  und  umb  Arbeit  sic
^^hschauen  laszen.

37)  Zum  Siebenunddreyszigsten  sollen  die  Gesellen  und  Junger
wasz  ihr  Tranckgeldt  seyn  soll,  nehmlich  alle  so  unter
Handtwercke  begriefen  seyn:  alsz  Schloszern,  Sporer,
^^^hsen.  und  Uhrmacher.  Zum  ersten  soll  der  Sch  oszer  oder
^'^mwercker  ihr  Tranckgeldt  seyn,  wan  ein  alt  Schlosz  in  eine
^^rckstätte  gebracht  wird,  da  4  Herd,  dran  verdienet  oder  ein
^'»-i^^^lstiffte  drein  zu  machen  noch  eine  Spansage  zu  feilen,  ein
auffzumachen  des  Sontags  oder  nach  Feuerabei^t.  Item
''^Keil,  zu  hauen  oder  ein  abgebrochen  Hlatt  wieder  auffzulodten
Schneckenhäuszchen  (oder  kleine  dreykantige  Schlosze  u  c
''  '!ch  nehmen  Masze  und  Macht  haben;  auff  dem  Sporwerck  ein

Mt

in

eine  Spore  mit  6  Zehnen,  eine

i  Zunge  an  eine  Ringk,
            
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