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Alt-Rigas gewerbliches Leben.
Ursprünglich werden diese Huden auch die Werkstätten gewesen
sein, wie denn z. H. in Lübeck für die Goldschmiede die Vorschrift
galt, dass nur in den Buden gearbeitet werden durfte. Nur in
dieser Bude durfte der Goldschmied seine Esse haben oder andere
Vorrichtungen zum Schmelzen, Brennen oder Scheiden. Versuchte
jemand sich in seinem Hause oder Hofe eine Werkstätte einzurichten,
so ist ihm „solche Werckstäie sofort durch obrigkeitliche Veran-
staltimg von deuten Bedienteti des Bauhofes abgebrochen worde7i'‘ h
So mag auch in Riga, wenn wir die Beiter wiederholt Localitäten am
Markte miethen oder 1350 einen Schwertfeger die Eckbude beim
Rathhause auf 2 Jahre pachten sehen \ daran gedacht werden, dass
sie gleichzeitig hier ihre gewerbliche Thätigkeit ausübten. Möglicher
weise galt dies auch für die Goldschmiedebuden,® während die
Russischen Kramboden^, die 1497 neu erbaut wurden, d. h. Buden,
in denen Waaren russischer Herkunft feilgeboten wurden, und
Wandtboden®, d. h. Verkaufsstellen zum Ausschnitt von Tüchern,
sich als Verkaufsstätten unzweifelhaft erkennen lassen.
Vielleicht war auch das Hopfenhaus (hoppe^ihus), das in
einer Kämmereirechnung von 1405—6 genannt ist® und vermuthlich
das Gebäude war, in dem aller Hopfen aufgespeichert werden
musste und von dem aus er verkauft wurde, auf dem Markte.
In der von dem Marktplatz, wo heute das Rathhaus steht, zur
Düna führenden Schalpfortenstrasse, der heutigen Schalstrasse, waren
mindestens seit 1495, vermuthlich schon seit längerer Zeit, die Brod-
scharren oder Brodbänke. Wie in dem Bäckerschragen von
1392 erwähnt \ waren sie ursprünglich für den Verkauf von Brod
und Backwaaren überhaupt bestimmt, scheinen aber später für
Weiss- und Grobbrod getrennt worden zu sein. Wenigstens werden
1549 ein Kiepenbecker Schrangen, d. h. ein Schrangen zum Ver
kaufe von Roggen- oder Grobbrot, und ein Weggeschrangen,
d. h. eine Verkaufsstätte für Wecken, Weissbrod oder Weizenbrod,
unterschieden. In welcher Entfernung von einander sich beide
befanden, lässt sich nicht feststellen.
1 Th. Hach, Zur Geschichte der Lühecki.schen Goldschmiedekunst, S. 6, 12.
2 Mettig, Zur Gesch. d. Rig. Gewerbe, S. 17, 70.
® Stieda, Aus dem Leben des Rigaer Goldschmiedeamts. Halt. Monatsschr. 35,
S. 131. Art. 12. d. Sera von 1360.
•1 Napiersky, Lib. red. III, 6i.
® Napiersky, Erbeb. II, 1424.
® L.-E.-C, Urk. 4, Nr. 1954, S. 870.
Art. II, 17, 19.