Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Alt-KJgas gewerbliches Leben. 
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Wie mir scheint, hat man sich unter dem Schrangen eine 
zusammenhängende Doppelreihe von Verkaufsständen vorzustellen, 
von denen die eine nach dem Markte, die andere nach der Düna 
zu offen war, wobei ich allerdings nicht die heutige Enge der 
Schalstrasse im Auge habe. Wenigstens lassen die in einer In 
scription von 1348^ enthaltenen Worte ,,Dominus Marschalc con- 
duxit terciani partein domus super brotscharneii, que est juxta 
feile strain viciniorein Dune“ darauf schliessen, dass in dem 
Schrangen Fensteröffnung^ nach verschiedenen Seiten vorhanden 
waren. Doch ist es auch möglich, dass die Schrangen im Viereck 
standen, so dass in der Mitte ein freier Raum blieb. Auf diese Ver- 
muthung führt der Umstand, dass gelegentlich die Mitte der Hrot- 
scharren (medium van den brotschernen)'^ auf 10 Jahr gegen ein 
Loth Silber jährlich verpachtet wurde. Vermuthlich war das ganze 
Gebäude, um Verkäufer und Waare vor der Unbill der Witterung zu 
schützen, überdacht und die Aussenseite nicht völlig offen, sondern 
mit aufzuklappenden Läden oder Schiebefenstern versehen. Die ein 
zelnen Verkaufsstände scheinen keine besondere Benennung geführt 
zu haben. Denn der Ausdruck ,,bodain in macellis pistorum“^ ist 
wohl nur als nähere Bezeichnung einer bei den Brodbänken befind 
lichen Bude anzusehen, so wie die ,',m acie brotscharnen”^ genannte 
Hude eine an der Spitze derselben befindliche Bude zu sein scheint. 
Nur als eine Ortsbezeichnung kann doch auch der ,,stabulum in 
macellis pistorum“^ aufgefasst werden. 
Die von den Bäckern zu zahlende Abgabe, 1349 auf 32 Ore 
jährlich pro Kopf, später auf 48 Ore angesetzt, sehe ich als Ver 
gütung für Benutzung des Schrangens an. Sie musste in halb 
jährlichen Terminen von jedem Meister entrichtet werden. Interessant 
dass im Schrangen nicht der Meister hantierte, sondern in der 
Hegel der Gehilfe zur Bedienung des Publikums bestimmt war. 
Nur ausnahmsweise durfte der Meister die Rolle des Verkäufers 
übernehmen, falls nämlich der Brodvorrath auszugehen drohte und 
Geselle zur Ergänzung desselben nach Hause geschickt werden 
musstet Damit die Gesellen nicht auf den Gedanken kämen die 
Napiersky, Lib. red. II, 260. 
** Napiersky, Lib. red. II, 262. 
^ Napiersky, Lib. red. II, 668. 
^ Napiersky, Lib. red. II, 138. 
^ Napiersky, Lib. red. II, 674. 
® Schra von 1392, Art. 11.
	        
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