Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Schlosser-,  Sporer-,  Büchsenmacher-  und  Uhrmacher-Meister.

auch  soll  der  junge  zvvene  bürgen  haben,  das  er  seinem  meiste^
nicht  aus  der  lehre  entlauffe;  der  junge  aber  soll  ohne  macke
unnd  von  ehrlichen  eitern  geboren  sein.  ‘
19)  Der  junge  soll  auch  schüldigk  sein  der  frauwen^  so
horsamb  zu  sein  als  dem  meister,  es  sey  heiligk-  oder  werckeltag  '*
und  were  es  sache,  das  der  junge  dem  meister  aus  der  lehre  ent^
liefife,  und  er  ihn  widerbekeme,  so  soll  der  iunge  das  handtw  erc
widerumb  von  newen  anfahen  zu  lernen;  konte  er  aber  beweise^'
das  es  des  meisters  oder  der  frawen  schuldt  were,  soll  er  ihn^‘’
mit  seinem  schaden  wider  annhemen.

20)  Wan  ein  junge  seine  lehrjare  vollenkomlich  ausgehah^^
so  soll  er  schüldigk  sein  bey  seinem  lehrmeister  noch  ein  jhar
bleiben,  unnd  sein  meister  soll  ihm  sein  wochelohn  machen,  "
er  verdienen  kan,  dan  dasselbige  besser  vor  den  jungen  ist

vor  den  meister.®

21)  Welcher  in  unserm  ampte  der  jüngste  ist,  der  soll  schenck^^
unnd  das  ampt  zusammen  verboten,  bis  so  lange  er  ver  owirdtt.^

22)  Man  soll  auch  keinen  in  unser  amptt  empfangen,
offenbar  beruchtiget  ist  oder  eigen  oder  unechte,  den  davon

unmutts  kumptt.
23)  Wan  unser  ampt  zusammen  ist,  unnd  einer  au  ff  den
ein  messer  zeucht,  der  soll  dem  ampte  geben  funff  marck,  unn  ^
er  jemandt  wunden  würde,  soll  er  in  des  gerichts  straffe  vería
sein,  ®und  so  jemand  einen  an  ehren  schmehet,  soll  geben
Ungerischen  gulden,  so  offt  es  geschieht  ohn  alle  gnade.®
24)  Ob  ein  meister  stürbe,  und  die  frauwe  bliebe  nach  ihn^^
leben,  so  soll  sie  das  ampt  gleichwoll  brauchen  aber  des  an’P
gerechtigkeit  thun,  sowoll  als  wan  der  meister  selbst  lebete.

1  Kan  nicht  gehalten  werden,  danken  Gott,  das  sie  einen  bekotnnteti.
2  Der  Meister  lehret  dem  Jungen  das  Jlantwerck,  der  Frawen
verdechtig.
3  Sie  halten  ess  nicht.
4  Wirt  nicht  gehalten,  dan  sie  sich  abkaujfen  with  Geldt.  NH.
Anno  1640  corrigirei  von  e.  e.  Khat  approbiret.
5  Das  Folgende  ist  von  andern  Hand  später  hinzugefügt.
6  NH.  Zu  diesem  ¡Ajrtikel  seint  [  i¡n  Originali  f  un  Itrereupnbte
beigeseiset  und  angeklekkert;  vid.  Origin,  s.  ¡¡ak
7  PJjst  falsch,  dan  die  /  FJraw  den  Jungen  ....  die  Lehre  nicht  g^  ^
            
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