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Alt-Rigas gewerbliches Leben.
Stehenden „Gastmester^', bezw. dem Hause selbst, ist wiederholt
die Rede. Wenn wir im Jahre 1413 einen frommen Bürger dem |
Gasthause eine Jahresrente von zwei Mark vermachen sehen „ad
usum peregrinoruni qui ad hospitaudiun in hospitali retro sa7tctuin
spirituni colliguntur“ so kann man sich denken, dass dieses Legat
kein vereinzelter Fall geblieben sein wird. Auf diese Wurzel weist
in Riga die 1435 errichtete Herberge für obdachlose Reisende
„welche Jiusz sali numeer genöniet iverdcn der elendeti gasthusz“,
gleichzeitig ein Krankenhaus^. Aus Barmherzigkeit „also dat se
uni nottroftiger armen personen willen, der in deszen suivent tiden
vele in groter kranckheit und swarem hummer und armode binne^i
Rige iveren, de sich sulven Glicht helpen honden, up dat den barm-
hertichlihen to hulpe gehonien worde”, rief der Rath die Anstalt j
ins Leben, und bestimmte in der für ihre Verwaltung erlassenen
Ordnung, dass man ,,in dit husz sali entfangen arme seche elende
personen, de des not hebben”, und ,,och herbergen arme elende
gesunde personen de nacht, alze de erst binnen de stad homen
und anders nene herberge en hebben“. Dieses Gasthaus befand
sich am Johanniskirchhof in einem von dem Rathsherrn Curd Visch
erbauten Hause. Es gewährte den sich meldenden gesunden Per
sonen in der Regel aber nur für eine Nacht Unterkunft, kann also
etwa mit dem modernen Nachtasyl auf eine Stufe gestellt werden.
Für bemittelte Reisende musste selbstverständlich in anderer
Weise gesorgt werden. Anreisende Handwerksgesellen fanden,
wenn sie nicht gleich in des Meisters Hause einkehrten, in den
Zunftherbergen eine Unterkunft. Kaufleute konnten zunächst auf
ein Nachtlager bei Geschäftsfreunden rechnen, waren sie indess
in der Stadt fremd, so werden sie sich an diejenigen Einwohner
gewandt haben, die ihre Sprache verstanden, mit den kaufmännischen
Verhältnissen bekannt waren und von denen sie Hilfe bei Ab
wickelung ihrer Geschäfte erwarten konnten. Solche Personen j
waren theils die Dolmetscher, theils die Makler, jene Kaufleute, |
die wir für die Vermittelung des Verkehrs zwischen Einheimischen
und Fremden ausdrücklich privilegirt finden. So erscheint in Brügge
das Maklergewerbe seit Anfang des vierzehnten Jahrhunderts in
holge des gerade damals enorm anwachsenden Fremdenzuflusses
mit dem Gewerbe der Fremdenherbergung eng verknüpft. Zahl
reiche Bürger, als „hosteliers“ oder „ostelliers“ nach ihrem Hause
1 Lübeckisches Urkb. 5, Nr. 255, 456; 7, Nr. 710; S, 511.
2 Livl. Urkb. 8, Nr. 1029.