Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Alt-Rigas gewerbliches Leben. 
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flem ,,hostel“ bezeichnet, widmeten sich diesem Geschäfte und 
erscheinen seit 1303 sämmtlich als Mitglieder der Maklerzunft 
vermuthlich nicht erst durch eine neuerliche Verschmelzung, sondern 
ganz natürlich begründeter Zusammengehörigkeit. Offenbar sind 
•T>it der Zeit aus diesen Privathäusern, deren Inhaber anfangs rein 
kaufmännische Interessen verfolgten und die Herbergirung nebenher 
"Mitnahmen, die berufsmässigen Gasthäuser geworden, in denen alles 
ohne Ausnahme einzukehren berechtigt war. Noch im fünfzehnten 
Jahrhundert erscheinen in Brügge angesehene Makler als Wirthe 
der sich zeitweilig dort auf haltenden Kaufleute. Aber gleichzeitig 
treffen wir unter besonderem Namen wie heute selbständige Her 
bergen, deren ausschliesslicher Zweck die Aufnahme von Fremden 
war. In Antwerpen z. B. schliessen die Aelterleute des hansischen 
Kaufmanns mit dem Gastwirthe Steven von Oerie 1438 einen Vertrag 
ab, dass er in ,,sijn herberge, geheeten de Gans“ ein Zimmer mit 
zwei Betten für einen bestimmten Preis ihnen bei jedem Markt zur 
erfügung halten will*. In Hildesheim lässt sich 1405 ein Gast- 
^taus zur Sonne (in der herberghe to der Sunneti) nachweisen *, 
ttnd in Lübeck finden wir in der ersten Hälfte des fünfzehnten 
Jahrhunderts bereits mehrere (Gasthäuser, wie das „zur goldenen 
Krone“ (ad aureain coronain) das „zum Jäger“ (torn Jegere, ad 
'^^natorein), das „zum weissen Ross“ (torn wüten perde), das „zu 
’^i^n drei Schilden“ (to den dren Schilden)^. In einigen derselben 
’ttag Wohl noch die Krug- und Schankwirthschaft überwogen haben, 
p^^r es zeigt sich doch der unverkennbare Beginn einer neuen 
j'ttWickelung. In Riga erwähnt das Stadtrecht von 1270 an zwei 
‘ en der Personen, die „lüde“, d. h. Leute, beherbergten. Man 
^cnnt sie ausdrücklich „Wirthe“ und erleichtert ihnen den Verkehr 
giliren (Gästen. So genügt z. B. ihr Schwur, um den (iast zur 
^ahlurig seiner Schuld zu veranlassen®. Ebenso werden in den 
Wagen nicht selten Krüge, d. h. wohl Herbergen oder Schank- 
atten, erwähnt. Häuser mit besonderem Namen lassen sich nicht 
|iachWeisen, wohl aber ein ähnliches städtisches Institut, das viel- 
^ ^ gorade wegen des Mangels an ersteren ins Leben gerufen 
g Pappenheim, Kommissionär und Dolmetscher in Zeitschr. f. Handelsrecht 29, 
Khrenberg, Makler, Hostellers u. Börse in Brügge in Zeitschr. f. Handels- 
30, S. , 66. 
3 *'ül)eckisches Urkb. 7, Nr. 771. 
^ t)öbner, Hildesheimer Urkundenb. 3, Nr. 212. 
3 ^"^*>Pckisches Urkb. 6, Nr. 511; 7, Nr. 626. 
^äpierky, Quellen des Kig. Stadtrechts 1476, S. 89, 118.
	        
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