Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Die  Gewerbetreibenden.

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niit  im  Spiele  haben  wird.  Wohl  aber  hat  es  Bedeutung  für  einen
längeren  Zeitraum  zu  ermitteln,  welche  Gewerbetreibenden  überhaupt ­
  Vorkommen,  um  ermessen  zu  können,  wie  weit  die  gewerbhche
  1  hätigkeit  im  Allgemeinen  entwickelt  war.  Die  Gefahr,  dass
durch  das  Schweigen  der  Überlieferung  hierbei  ein  undeutliches
^ild  entsteht,  indem  manche  muthmasslich  vorhandene  Handwerke
nicht  nachweisbar  sind,  ist  zwar  nicht  ganz  ausgeschlossen,  aber
nicht  gross.  Denn  die  Vielheit  der  für  eine  derartige  Aufstellung
2U  benutzenden  Duellen  bietet  einigermaassen  Gewähr,  dass  erhebliche ­
  Gewerbe  nicht  ausgelassen  sind.
Auf  eine  vollständige  Gruppirung  der  ganzen  Bevölkerung  nach
ihrem  Berufe  muss  verzichtet  werden,  ja  nicht  einmal  über  die  Zahl  der
Gewerbetreibenden  im  engeren  Sinne,  die  Zahl  der  Meister  in  den  einzelnen ­
  Ämtern  und  die  von  ihnen  beschäftigten  Gesellen  und  Lehrlinge
kunn  Auskunft  ertheilt  werden.  Untersuchungen,  wie  sie  beispielsweise ­
  Bücher  in  seinem  gediegenen  Werke  über  die  Bevölkerung
von  Frankfurt  a.  M.  im  14.  und  15.  Jahrhundert  angestellt  hat’,  lassen
Sich  mit  dem  für  Riga  vorhandenen  Material  nicht  ausführen.  Wir
"Bussen  uns  auf  den  Nachweis  beschränken,  welche  (bewerbe  in  der
älteren  Zeit  überhaupt  in  Riga  vertreten  gewesen  zu  sein  scheinen.
Kin  zu  solchem  Zwecke  brauchbares  Material  bieten  zweifellos
rigische  Schuldbuch,  die  Libri  redituum  und  die  Erbebücher,
indem  aus  den  in  ihnen  genannten  Persönlichkeiten  die  Handwerker
l^^ch  den  ein  Gewerbe  anzeigenden  Beinamen  ermittelt  werden
j  ‘^nen’').  Wann  der  Prozess  der  Bildung  von  Familiennamen
^  Sinnt  und  beendet  ist,  harrt  zur  Zeit  noch  genauerer  Feststellung.
nanfechtbar  erscheint  einstweilen  nur;  dass  bis  gegen  Ende  des
^lerzehnten  Jahrhunderts  die  Handwerker  durchweg  noch  keine
^nmilienn^rfjgp  führen  und  weit  bis  ins  15.  Jahrhundert  hinein  diese
^Wohnheit  beibehalten.  Das  Gewerbe,  dem  sie  obliegen,  dient
ihrer  näheren  Bezeichnung,  und  es  lässt  sich  daher  aus  Angaben,
^  Henneke  Gerwer  oder  Thomas  Goltsmet  mit  Sicherheit  auf
iUcn  Gerber,  bezw.  einen  Goldschmied,  schliessen.  Nur  vereinzelt
^^ht  in  den  genannten  Quellen  neben  dem  Beinamen  das  Gewerbe,
etwa  Johannes  de  I  arbato,  stupenator,  oder  Reyneke  Stock,
^^hannes  Monik,  rasor  u.  s.  w.  In  manchen  Fällen  mag
erdings,  wie  bei  Pistor,  Faber,  Textor,  der  Beruf,  den  das  Wort  an-^
  Tübingen  1886.
Personenbezeichnung  im  Mittelalter  vergl.  Bücher,  Die
erung  v.  Frankfurt  a./M.  i,  S.  22  ff.
            
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