Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

34

Die  Gewerbetreibenden.

deutet,  nicht  mehr  von  dem  Träger  des  Namens  geübt  worden  sein,
sondern  den  des  Vaters  vielleicht  bezeichnen.  Aber  abgesehen  davon,
dass  diese  Fälle  in  älterer  Zeit  nicht  gerade  sehr  häufig  sein  werden,  so
beeinträchtigen  sie  die  weiter  unten  gegebenen  Aufstellungen  auch
keineswegs.  Denn  der  fragliche  Beruf  ist  dann  jedenfalls  einmal  in  Riga
ausgeübt  worden,  und  darauf  kommt  es  an.  Alles  dies  bezieht  sich
jedoch  nur  auf  das  Schuldbuch,  die  Libri  redituum,  1334-  1406,  und
das  erste  Erbebuch,  1384—1482;  für  die  Zeit  der  Abfassung  des  dritten
Theiles  der  Libri  redituum,  1488—1574,  und  des  zweiten  Erbebuches,
1493—1579,  hört  die  Möglichkeit  das  Material  in  der  angegebenen
Weise  zu  benutzen  auf.  Es  häufen  sich  die  Fälle,  bei  denen  der  Beiname ­
  von  der  Angabe  des  (Gewerbes,  dem  der  Genannte  angehört,
begleitet  ist,  wie  Albert  Kremer,  de  wantscherer;  Jacob  Nyemann,
knokenhouwer  u.  s.  w.  Die  Wahrscheinlichkeit  aber,  dass  der  das
Gewerbe  wiedergebende  Name  vom  Vater  auch  auf  den  dasselbe  nicht
mehr  ausübenden  Sohn  übergegangen  ist,  wird  eine  grössere.  Will
man  also  die  Verschiebungen,  wie  sie  im  gewerblichen  Leben  von
Jahrhundert  zu  Jahrhundert  eintreten,  festhalten  und  verfolgen,  so  kann
man  für  die  Periode  von  1488  an  nur  diejenigen  Fälle  wählen,  in
denen  der  Betrieb  eines  Gewerbes  durch  den  Zusatz  desselben  zum
Familiennamen  über  jeden  Zweifel  hinausgerückt  ist.  Der  besseren
Übersichtlichkeit  halber  sind  die  verschiedenen  Gewerbe  zu  (Gruppen
zusammengefasst  worden,  in  der  Weise  wie  die  deutsche  Berufsund ­
  (Gewerbestatistik  in  mustergiltiger  Form  durchgeiührt  hat.  In
den  Grup])en  sind  die  Originalbezeichnungen  beibehalten,  und  nur
bei  den  weniger  bekannten  Ausdrücken  ist  eine  Übersetzung  in
Klammern  beigefügt  worden.  Die  zweite  in  den  (Quellen  sich  vorfindende ­
  lateinische  oder  niederdeutsche  Bezeichnung  und  die  Varianten ­
  derselben  sind  nur  das  erste  Mal  angeführt  und  wurden  später
nicht  wiederholt.  Im  Übrigen  versteht  es  sich  von  selbst,  dass  nicht
das  ganze  systematische  Verzeichniss  der  Gewerbe  der  Jetztzeit  für
das  Mittelalter  in  Frage  kommt.  Auf  der  anderen  Seite  erscheint
es  im  Sinne  des  Mittelalters  nicht  unrichtig  den  Arzt  und  Rechtsanwalt ­
  gleichfalls  zu  den  Gewerbetreibenden  zu  rechnen.
I.  Übersicht  der  Gewerbe  in  Riga  nach  dem  Schuldbuch,
1286—1352'.
I.  Landwirthschaftliche  (Gewerbe.
1.  Campanator  (Landmann).
2.  Piscator  (Fischer).
3.  Vinkeler  (Vogelfänger).

1  Herrn.  Hildebrand,  Das  Rigischc  Schuldbuch.  St.  I’etersb.  1872.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.