Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Schuhmacher.

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und  kahn  es  bezahlen,  so  soll  ers  dem  Ambte  wiedergeben;  ha«
ers  aber  nicht,  so  soll  es  ein  Almosen  sein.
21)  Zum  Einundzwantzigsten  wehre  ein  Mann  so  altt,
nicht  mehr  arbeitten  konte  und  von  unserem  W^ercke  wehre,
soll  haben  frei  drinckendt,  wan  das  Werck  zuesammen  drincke  •
22)  Zum  Zweyundzwantzigsten  es  soll  niemandt  Schuch  ^
Jahrmarckt  fuhren,  er  soll  sie  erst  die  Werckmeisters  besehen  1
ob  es  gut  Werck  sei  oder  nicht,  bei  6  Mrc.  Straffe.
23)  Zum  Dreyundzwantzigsten  wehre,  das  ein  Knecht
aufnehme  bei  seinem  Meister,  das  soll  er  ihm  abverdienen;  ^
er  aber  underdes  von  hinnen  ausz  der  Stadt  mit  seinem
der  soll  nicht  mehr  arbeiden  in  unser  Wercke,  bisz  er  den  IV  eis
befriediget  hatt.
24)  Zum  Vierundzwantzigsten  es  soll  niemandt  seinen
laszen  Schuch  machen  \  die  er  verkaufte  oder  vergiebe,  bei  ^
6  Mrc.
25)  Zum  Funffundzwantzigsten  es  soll  niemandt  mit  bar  uS
Meinen  über  den  Renstein  gehen  bei  Straff  i  Mrc.
26)  Zum  Sechsundzwantzigsten  wan  zwei  oder  mehr
sich  mit  Wortten  oder  mit  Wercken  verunwilligen  und  sie
Taffell  (¡uemen  und  sich  wieder  vertragen,  wan  aber  einer  ^
ihnen  wieche,  der  den  andern  mit  Wortten  har  dt  angrieffe  un^
Scheltwortten  herauszfahren,  dasz  soll  nicht  ein  Schalck
gleichen  nachreden,  derselbe  soll  stracks  seine  Straffe
alsz  nehmlich  einen  halben  Thaler,  eher  dasz  sie  sich  z.uesa
vertragen.
27)  Zum  27.  es  soll  kein  Meister  den  vier  zur  Arbcitt
alsz  nehmlich  drey  desellen  und  einen  Jungen  oder  einen
gesellen  oder  zwey  Jungen  und  zwei  desellen,  bei  Straff  b
28)  Zum  28.  es  soll  kein  Meister  über  eine  Nacht
dehrhause  liegen  laszen  sonder  Urlaub  des  Altermans

3  Mrc.

[c;.
29)  Zum  29.  welcher  Meister  lest  Loge  oder  ander  UnlW
in  den  Riesing  schütten  oder  an  die  Stackitten  und  nicht  ai
Wall,  der  soll  geben  30  Mrc.
-  -  u,
1  Von  anderer  Hand  am  Rande:  Vormhalsz  haken  die  Gesellen
frei  gehakt  1  Par  Sehne  vor  sich  zu  machen  n.  zu  verkaufen.  Cur  n»’  ‘

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