Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Undeutsche  Schuhmacher.

11)  Der  Ältermann  soll  fleiszig  Achtung  haben  auf  i
hasen,  mit  ihnen  auch  keine  Gemeinschafft  halten,  son  er
Amtsherrn  solche  anmelden  bey  Straffe  30  Mrc.  grichtes
12)  Auch  sollen  sie  den  Pöenhasen  kein  Pech  oder  zug
Leder  verkauffen  bey  Straffe  20  Mrc.  ^
13)  Die  Unteutschen  Schuster  sollen  6  läge  in  er
frey  haben,  jeden  Tag  2  Paar  Schue  aufn  Markte  u
nehmlich  des  Sommer  bisz  Glocke  8,  des  Winters  aber  bisz
Vormittags;  wer  aber  seine  Schue  heimlich  entweder  der
oder  andern  zu  verkauffen  giebt,  der  soll  nebst  den  ^
Schue  6  Mrc.  Straffe  geben.  j.,.  den
14)  Der  unteutschen  Schuster  sollen  hinführo  nicht  tiisr
6  seyn;  die  übrigen  aber,  so  jetzo  angenommen,  sollen  b
sie  nach  und  nach  absterben,  alsdann  sollen  sie  die  uberb  ^
diesen  Punct  halten,  jedoch  soll  dem  Amtsherrn  gestalten  Sa
hierinnen  zu  disponiren  frey  stehen  sonderlich  mit  Meisters
15)  So  sollen  sie  auch  gute  Arbeit  machen  und
leder  verarbeiten  bey  Verlust  der  Schue  und  12  Mrc.  ^
16)  Auch  sollen  alle  halbe  Jahr  der  Ältermann  ne
Beysitzern  von  allen  Einnahmen  richtige  Rechnung  dei^
der  Amtsherr  die  eine  Helffte  zu  sich  nehmen,  die
Amte  verbleiben  soll,  jedoch  dasz  sie  es  nicht  misz  >

übel  anlegen

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Lth'

Dasz  dieses  hinfort  kräfftiglich  gehalten  werde,
stätigung  deszen  e.  e.  Siegel  hierunter  getrucket,  jedoc
und  dem  Amtsgericht  Vorbehalten  gestalten  Sachen  nach  -
und  zu  mehren.  Hierbey  seynd  die  Nahmen  dererjenigen,  ^  p)
diese  Freyheit  zu  genieszen  haben  verzeichnet.  Actum

lói;.

T  iirlun’ir  Hintplmann.

Amtsherr'

Heinrich  Wällsitt
Steffen  Credit
Berendt  Ledtmaht
Michel  Krüsewitz
Peter  Knicke
Michel  Baltzeü
Hansz  Ledtmaht

Hansz  von  Preuszen
Matthis  Knicke
Hansz  Schaltin
Matthis  IB  |ru\ve
Hans  Sutteck
Arendt  [Bjerylh.

findpt  sich  nur  hier  und  nicht  im  Schragenb.  des  dim.
            
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